Tochter (unter 25), Studentin will heiraten..
Meine Tochter (24) ist Studentin und will heiraten. Ihr zukünftiger Ehemann ist ebenfalls Student und ist ihr gegenüber deswegen vorerst nicht Unterhaltspflichtig. Sie bekommt BAfög und im Zuge dessen auch finanzielle Unterstütze von mir. Finanziell wird sich bei Ihr durch die Ehe Nichts ändern. Wie sieht es dann nach der Eheschließung von ihr für mich aus? Werde ich weiterhin den Kinderfreibetrag vom Arbeitgeber und das Kindergeld bekommen? Da ich sie ja auch weiterhin finanziell unterstüzen werde. Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob sie sich dann selber krankenversichern muss (trotzdem sie noch Studentin ist).
2 Antworten
Deine letzte Frage kann doch wohl nicht wahr sein: Studenten müssen doch eine eigene Krankenversicherung nachweisen, ansonsten würden sie garnicht erst an der Uni eingeschrieben.
Günstiger sieht es beim Kindergeld aus. Da kann in bestimmten Fällen in der Tat noch Anspruch bestehen:
www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/kindergeld-info/kindergeld-fuer-verheiratete.html
Als ich mein Studium begonnen hatte, hieß der Bundeskanzler noch Schmidt und seitdem hat mich die Krankenkassenfrage nicht mehr zu beschäftigen brauchen. Obwohl, vielleicht im nächsten Leben? Ach nein, da mache ich es Bill Gates nach und werde Studienabbrecher. Das lohnt mehr!
Als ich mit dem Studium begonne habe, hiess der Bundeskanzler noch Brandt und es gab für Studenten eine DSKV.
Aber noch in den 70ern wurde die jetzige Regelung eingeführt. Und danach tritt die Versicherungspflicht für Studenten erst ein, wenn die Familienversicherung endet. Bei schnellen Studenten also nie.
RHWWW hat mal wieder alles gesagt.
Hallo,
ich kann nur zum Bereich der Krankenversicherung antworten:
Nach § 10 SGB V kann sie bis zum 25. Geburtstag über den Vater kostenlos familienversichert bleiben (auch als Verheiratete). Wenn der Ehemann bereits eine eigene Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse hat, kann sie auch in die kostenlose Familienversicherung (FV) des Ehegatten wechseln.
Wenn sie weiterhin über den Vater versichert ist, steht mit dem 25. Geburtstag die nächste Entscheidung an: kostenlose FV über den Ehegatten, wenn dieser dann eine eigene Mitgliedschaft hat. Oder eine eigene Studentenmitgliedschaft für 78 Euro monatlich. Der Ehemann kann dann in die kostenlose FV bei seiner Ehefrau wechseln.
Gruß
RHW
Ich glaube mit der Krankenversicherung will Streifenfrosch nur wissen, ob sie auch nach der Heirat weiterhin über die Familienversicherung (der Eltern) mitversichert ist. Meines Wissens nach ist dieses nicht mehr ohne Weiteres möglich, da grundsätzlich die Mitversicherungsmöglichkeit des Ehepartners besteht. Da beide jedoch Studenten sind, bin ich mir jedoch nicht sicher, ob es hier nicht eine Ausnahme gibt.