Kaufdatum oder Grundbucheintrag was gilt wegen Spekulationssteuer?

4 Antworten

Du kannst ab dem 02. März 2026 verkaufen, es zählt der Kaufvertrag, da es ja keine Störungen des Kaufvorgangs gab.

Die Frsitberechnung erfolgt nach § 188 BGB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

"Ich will keine Fehler machen, deshalb frage ich in einem Forum."

Falls es Dich interessiert, was ich glaube: Datum des Kaufvertrags.

Ohne Gewähr.

Auf Verlust zahlst du keine Steuern...

Meiner Meinung nach kannst Du das Haus bereits jetzt schon verkaufen!

Denn die Kursverluste solltest Du doch vom Kauferlös abziehen dürfen, so dass kein Gewinn und keine Spekulationssteuer anfällt!

Näheres dazu sollte ein Steuerberater beantworten können!