Lastenausgleich Gerücht oder kann das kommen?

1 Antwort

  1. Ja, das Lastenausgleichgesetz gibt es noch.
  2. Ja, man könnte so eine Vermögensabgabe, wie es sie nach dem letzten Krieg gab nochmal erheben.
  3. Die jetzigen Neufeststellungen der Wert für die Grundsteuer gehen auf schon lange bestehende Verpflichtungen zurück, weil die Werte nicht nur für die Grundsteuer, sondern auch für die Erbschaftsteuer wichtig sind.
  4. die Vermögenssteuer, die es in Deutschland gibt, aber seit vielen Jahren nicht mehr erhoben werden darf kann ncht erhoben werden, weil die Immobilienwerte nciht vergleichbar waren.

Das diese jetzigen Erklärungen die Vorstufe für eine Vermögensabgabe sind, halte ich für eine Finte.

Außerdem würdest Du mit einer Immobilie, die auch noch mit Schulden bei Deinen verwandten belastet ist,, nicht anfallen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Privatier59  17.09.2022, 03:50

Wenn der Fragesteller Angst vor der Vermögensteuer hat, dann sollte er einmal in seinen eigenen Steuerbescheid schauen. In der Schweiz wird die Vermögensteuer nämlich noch erhoben, allerdings zu kantonal sehr unterschiedlichen Steuersätzen.

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Schulstrasse 
Fragesteller
 17.09.2022, 10:35
@Privatier59

Ja ich bezahle jährlich meine Vermögenssteuern. In der Schweiz gibt es für direkte Nachkomen in den meisten Kantonen keine Erbschaftssteuer, deshalb gibt es Firmenbesitzer aus Deutschland, die den Ruhestand in der Schweiz verbringen, damit das Schweizer Erbrecht gilt. Da ihre Firma in Deutschland ist, zählt auf der Schweizer Steuererklärung der Wert von Immobilien im Ausland nur für die Satzbestimmung der Vermögenssteuer, im Ausland liegende Immobilien müssen in dem Land versteurt werden, wo die Immobilie steht.

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Schulstrasse 
Fragesteller
 17.09.2022, 13:16

Sie haben mich beruhigt, falls Deutschland eine Vermögensabgabe auf Immobilien verlangen würde, werde ich Widerspruch gegen den Entscheid machen mit der Begründung, dass schon viele Schulden auf dem Haus sind. Ihre Antwort ist sehr hilfreich für mich, herzlichen Dank.

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wfwbinder  17.09.2022, 15:42
@Schulstrasse

Kein Problem, aber immer dran denken, die Reihenfolge ist:

  1. Es muss eine Regelung eingeführt werden die Formulierung stimmt hier nicht ganz, aber es gilt: "nulla poena sine lege scripta"
  2. Du müsstest überhaupt betroffen sein, denn wenn es kommt wird es Vermögen (wert - Schulden) über 1 Mio. oder mehr betreffen.
  3. Erst dann ist es erforderlich zu reagieren.
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