Wohnung als nicht Eigentümer vermieten, wer zahlt Steuern?

2 Antworten

Es geht, aber in der Summe macht ihr trotzdem Verlust.

Du könntest Deinen Eltern den Nießbrauch an Deiner Immobilie einräumen. Aber ob sich das lohnt ist zweifelhaft und außerdem eine Rechenaufgabe.

  1. Die Überlassung des Nießbrauchs ohne Gegenleistung ist eine Schenkung und da haben Eltern für Schenkungen des eigenen Kindes nur 20.000,- Euro pro Elternteil und 10 Jahre frei.
  2. Wäre der 500,- euro monatlich Wert, also 6.000,- pro Jahr, müsste das zwar abgezinst werden und ja auf beide verteilt werden, aber mit 7 Jahren wäre der Freibetrag vermutlich verbraucht.
  3. Außerdem würde die Abschreibung an der Immobilie verloren gehen, weil Deine Eltern Wertverbraucht hätten und Du keine Einkünfte aus der Wohnung.

Wir kennen Deinen Hintergrund nicht, aber das erste an das ich denken würde, vorausgesetzt es ist machbar, wäre, der Verkauf der Wohnung die vermietet werden soll und kauf der Wohnung in der Deine Eltern wohnen, oder kauf einer Wohnung, in der Deine Eltern wohnen könnten.

Den Eltern eine Wohnung kostenlos zu überlassen, ist steuerneutral.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte wfwbinder bestätigt

Wie hast Du Dir denn die rechtliche Grundlage dafür gedacht? Ohne die würde das überhaupt nicht steuerlich anerkannt.

Ein weiteres Problem ist die Absetzbarkeit von Ausgaben. Die Eltern haben keine und Du hast keine Mieteinkünfte von denen Du die absetzen könntest.

Solide rechtliche Grundlage wäre zum Beispiel ein zu Gunsten der Eltern bestellter Nießbrauch. Allerdings gilt da nur ein Freibetrag von 20.000 Euro bei der Schenkungsteuer. Das reicht wohl nicht aus um Schenkungsteuer zu vermeiden.