Kann mein Vater mir sein Haus schenken?
Mein Vater (87) ist gerade dabei sich ein Mehrfamilienhaus zu kaufen. Sein Plan dabei war dass ich mit einziehe und mich um ihn kümmere, sodass er nicht in ein Pflegeheim muss. Da meine Geschwister schon eine Menge Geld bekommen haben, wollte er mir das Haus dann schenken. Da der Betrag des Hauses aber deutlich höher ist, frage ich mich ob das so einfach funktioniert ohne dass meine Geschwister dies noch anfechten können. Was könnte ich tun um mich diesbezüglich abzusichern?
2 Antworten
Leider schreibst Du von den relevanten Daten nur das Alter Deines Vaters.
Weder Kaufpreis der Immobilie, noch deren Mieteinnahmen (von Fremdmietern) den Nettomietwert der Wohnung Deines Vaters.
Schließlich gehen ja gegen den Wert des Hauses, was Du bekommst, die Barwerte des Wohnrechts und der Barwert der Pflegeleistung.
Das ist erstmal zu berechnen. Außerdem wäre dann in dem Schenkungsvertrag z. B. festzuhalten, was die Geschwister schon bekommen haben.
Aus dieser Gesamtrechnung könnte man erkennen:
- Wie ist es schenkungssteuerlich zu behandeln
- würde es beim Ableben Deines Vaters innerhalb von 10 Jahren noch einen Pflichtteilergänzungsanspruch geben?
So bliebe auch noch die Möglichkeit eines Erbvertrages, an dem auch die Geschwister beteiligt sind und in dem Sie sich mit den gezahlten Summen abfinden und Du sie von den Unterhaltsansprüchen, die Euer Vater an alle Kinder hat, freistellst.
Deine Geschwister zum Schenkungstermin beim Notar mit einladen und sie Bitte eine Klausel auf Verzicht des Pflichttteilsergänzungsanspruches zu unterschreiben.
Somit bist du abgesichert, wenn dein Vater in den nächsten 10 Jahren versterben sollte.
Was noch zu beachten währe, währen die 400 000 Schenkungsfreigrenze. Ggf sollte dir dein Vater entsprechend nur Anteilig das Haus übergeben und den Restanteil bei Erbe oder für den Fall, das dein Vater mehr als 10 Jahre lebt in 10 Jahren nochmal einen Anteil.