Haus erben - Geschwister auszahlen - fällt Schenkungsteuer unter Lebenden an?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast geerbt und Dein erbe ist geringer als der Freibetrag von 400.000.-

Wenn Du nun Deinen Anteil an Deinen Bruder Überträgst, ist es ja keine Schenkung. Also keine Erbschaftsteuer.

Es ist eine Erbauseinandersetzung.

Nach nochmaligem lesen habe ich den letzten Satz begriffen. Der Erbfall an euch ist noch nicht eingetreten.

In dem Fall ist es schon hilfreich ein Testament von der Mutter verfassen zu lassen. Nicht wegen der Steuer, die fällt so, oder so nicht an.

Aber man kann Kosten sparen.

Eure Mutter schreibt, "Das Haus bekommt Hans. Erwird zum Ausgleich an Jürgen und Dieter jeweils ...........,- auszahlen."

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@wfwbinder

Hallo noch einmal - welche Kosten kann man dadurch sparen ?

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Solltest du das Drittel des Hauses erben, fällt es unter den Freibetrag. Als Kind hast Du neben dem Ehepartner den zweihöchsten Freibetrag.

Wenn eines Deiner Geschwister Dir Deinen Teil abkauft, ist das aus Deiner Sicht weder ein Erbe noch eine Schenkung.

Die Zahlungen in Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung sind keine Schenkungen sondern anteilige Käufe. In dieser Situation braucht dafür nicht einmal Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

Herzlichen Dank - ich bin sehr zufrieden

Hallo noch einmal - welche Kosten kann man dadurch sparen ?

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