Mein Vater möchte mir seine hälfte von unserem Haus schenken. Es ist mit einem Darlehen belastet.Geht das dann überhaupt und was kommt an Steuern auf mich zu?

4 Antworten

Die Sache mit dem Darlehen macht die Sache schwieriger. Einmal geht es praktisch nur, wenn Du volljährig bist und wirksam nur, wenn die Bank zustimmt, sonst bleibt Dein Vater in der Haftung.

Schenkungssteuern fallen nur an, wenn der Wert des Hauses nach Abzug der Schulden über 400.000,- ist.

Natürlich für den Besitz Grundsteuer und bei Vermietung ggf. Einkommensteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Soll denn das Darlehen mit übernommen werden? Dann wäre es ja keine Schenkung mehr.

0

Die hälfte vom Haus und vom Darlehen gehören bereits mir. Wir haben es zusammen mit meinem Mann abgeschlossen.

Dachte es wäre Grundsteuerfrei für engste Familienangehörige?

Das Haus hat einen Wert von 200000€

0
@Mikuz

Grunderwerbsteuerfrei, aber nicht grundsteuerfrei.

Im Übrigen ist es bei Übernahme des Darlehens eine Schenkung unter Auflagen.

0

Natürlich geht das.

was kommt an Steuern auf mich zu?

Schenkungsteuer, falls über 400.000 Euro, Grundsteuer, mehr fällt mir nicht ein.

Mikuz:

Du bist hälftige Miteigentümerin einer belasteten Immobilie mit einem Verkehrswert von 200 000 €. Der Miteigentümer, dein Vater, und dein Ehemann haften mit dir zusammen für die Forderung des Darlehensgeber als Gesamtschuldner. Dein Vater möchte dir seinen Miteigentumsanteil über eine gemischte Schenkung übertragen, so dass du Alleineigentümerin wirst.

Richtig?

Über die Höhe des steuerlichen Freibetrages der Schenkung bist du informiert. Grunderwerbsteuer fällt für Personen, die mit dem Veräusserer in gerader Linie verwandt sind, nicht an.

Ob der Darlehensgeber (Bank) deinen Vater aus der persönlichen Schuldhaft entläßt, ist abhängig von deiner Bonität und die deines Mannes.

Bei unbefriedigender Bonität wird die Bank die Schuldhaftentlassung ablehnen. Verhindern kann sie die (gemischte) Schenkung jedoch nicht.

Das geht.

Wenn der Wert der Schenkung nicht höher als 400000 € ist, ist es steuerfrei.

Wegen des Darlehens, müßt ihr mir dem Darlehensgeber verhandeln,

wer das weiter bedient.