Kostenteilung bei Dachsanierung
Ich habe eine DG Wohung in einem Haus mit 4 Pateien. Nach langem gezerre haben wir uns jetzt darauf geeinigt, das Dach zu sanieren, nach der Wärmeschutzverordnung.
Dazu gehören 2 kleine Gauben, die zu meiner Wohnung gehören, aber total vergammelt sind. Ich möchte die abreissen und durch 2 Kippfenster ersetzen.Die anderen Parteien bestehen darauf, das die Gauben (für rund 10000 Euro) instandgesetzt werden. Wer muss dafür aufkommen ? In den Gauben sind 2 uralte Fenster, die natürlich auch nicht den Bestimmungen entsprechen. Also können die danach nicht mehr eingebaut werden. Es gibt keinen Beschluss dazu, aber die werden wohl erneuert werden müssen. Wer muss das zahlen ?
Es gibt noch 2 weitere Fenster in meiner Wohnung, die ebenfalls nicht den Bestimmungen entsprechen und ersetzt werden müssen. Es gibt keinen Beschluss dazu, ausser eben die Wärmeschtuzverordnung. Aber es bietet sich ja an die zu wechseln wenn man das Dach sowieso macht. Wer ist dafür zuständig ?
1 Antwort
Die Erneuerung der Fenster wurde nicht beschossen. Das hättest du rechtzeitig zum Thema machen sollen. Die anderen Eigentümer wissen sonst nichts von der Problematik.
Mach es jetzt zum Thema! Macht eine Ortsbegehung und versuche zu erwirken, dass dien vier Fenster erneuert werden.
Dafür, das zum Thema zu machen zuständig bist du. Vermutlich hat einer der Eigentümer die Funktion des Hausverwalters inne oder es gibt einen externen. Du kannst dich an den wenden.
Es ist Taktik gefragt, wenn du etwas erreichen willst. Vermutlich war bei der Erneuerung der Gauben der Ersatz der Fenster dabei. Das ist aber nicht sicher. Die anderen Fenster werden vermutlich nur ersetzt, wenn auch alle anderen Fenster im Haus ersetzt werden, die also dran sind.
Die Kosten der Sanierung, die wenn ich es richtig sehe nur die Außenhaut des Hauses betrifft, werden nach der Teilungserklärung auf die Eigentümer aufgeteilt. Das gilt auch für die Erneuerung von Fenstern.