Kann der Vermieter während Mietdauer die erneute Beantragung eines WBS verlangen?

2 Antworten

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Wenn du einmal mit WBS eine Sozialwohnung ergattert hast, darfst du darin wohnen bleiben, auch wenn dein Gehalt gestiegen ist. Manche Bundesländer fordern eine Fehlbelegungsabgabe. Auch bei einem neuen Eigentümer (Vermieter) gelten die Mietverträge unverändert weiter. Eine erneute Vorlage des WBS ist nicht erforderlich, da sich die Bescheinigung in deiner Mieterakte befinden muss, die der neue Eigentümer ganz sicher übernommen hat.

Wenn - finden derlei Überprüfungen seitens des Landes statt und nicht durch einen Vermieter. Sollte eine Fehlbelegung vorliegen- dann wäre seiten der förderden Stellen eine Abgabe zu erheben - aber nicht einfach seitens des Vermieters eie höhere Miete zu verlangen.

Also fragt beim entsprechenden Amt nach, ob der Vermieter so etwas verlangen kann.