Verstoß gegen Meldepflicht durch den Mieter?

2 Antworten

Ich frage mich eher, woher Ihr die Informationen vom Melderegister habt, da man euch diese genauen Auskünfte als Vermieter gar nicht mitteilen darf.

außerdem seid Ihr verpflichtet die Wohnungsgeberbestätigung dann nochmal auszustellen, mit dem Einzugsdatum von damals, schließlich wohnt er ja noch da und ist nie ausgezogen. Wenn ihr euch weigert, kann er dies mitteilen und das Amt wird sich bei euch melden und kann ein Bußgeld verhängen.

Schließlich ist es nicht das Problem vom Amt, dass Ihr Probleme mit dem Mieter habt.

man benötigt beim einwohnermeldeamt eine wohnungsgeberbestätigung. ihr macht euch nicht strafbar, wenn ihr sie verweigert, da der mieter bereits gekündigt ist. räumungsurteil anstreben und klage einreichen? dulden müsst ihr nämlich gar nichts.
wegen btm immer munter die polizei rufen. die dürfen auch in die wohnung, ohne dass der mieter sie reinlassen will... notfalls unter zwang ;)