Verstoß gegen Meldepflicht durch den Mieter?
Hallo!
unserem Mieter, dem wir bereits fristgerecht gekündigt haben, zieht aus der Wohnung nicht aus und muss seit einem Monat von uns geduldet werden. Dieser hat sich aber vor zwei Monaten bei dem Wohnmeldeamt abgemeldet und dort mitgeteilt, dass er für vier Monate ins Ausland geht, wohnt aber weiterhin in D, also in unserer Mietwohnung und arbeitet weiterhin in einer Produktionsfirma vor Ort. Auf jeden Fall verstößt er gegen Paragraphen 17 BMG! Wir als Vermieter sind aber auch Verpflichtet seinen Verstoß anzuzeigen, was wir auch tun werden. Wenn der Wohnmeldeamt den Wind von dem Verstoß des Mieters bekommt, dann wird der Mieter gezwungen sich hier in Deutschland wieder anzumelden! Die vollständige Anmeldung erfolgt aber mit der Unterstützung des Vermieters.
Unsere Zustimmung als Vermieter werden wir verweigern, da das Mietvertrag bereits rechtmäßig gekündigt wurde und wir den Mieter einfach dulden müssen. Die Räumungsklage haben wir vor paar Wochen eingereicht.
Machen wir uns als Vermieter bei der Verweigerung der Anmeldung strafbar und welche Konsequenzen wird es für den Mieter geben?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Ich frage mich eher, woher Ihr die Informationen vom Melderegister habt, da man euch diese genauen Auskünfte als Vermieter gar nicht mitteilen darf.
außerdem seid Ihr verpflichtet die Wohnungsgeberbestätigung dann nochmal auszustellen, mit dem Einzugsdatum von damals, schließlich wohnt er ja noch da und ist nie ausgezogen. Wenn ihr euch weigert, kann er dies mitteilen und das Amt wird sich bei euch melden und kann ein Bußgeld verhängen.
Schließlich ist es nicht das Problem vom Amt, dass Ihr Probleme mit dem Mieter habt.
man benötigt beim einwohnermeldeamt eine wohnungsgeberbestätigung. ihr macht euch nicht strafbar, wenn ihr sie verweigert, da der mieter bereits gekündigt ist. räumungsurteil anstreben und klage einreichen? dulden müsst ihr nämlich gar nichts.
wegen btm immer munter die polizei rufen. die dürfen auch in die wohnung, ohne dass der mieter sie reinlassen will... notfalls unter zwang ;)