Kann die Versicherung kürzen bei Haftpflichtschaden??

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Wenn ich dies richtig sehe :

  • die Haftpflichtversicherung wird leisten
  • ein Regulierer der Versicherung war vor Ort
  • ein Kostenvoranschlag liegt vor

Dann würde dies bedeuten :

  • die Reparatur des Bodens wird übernommen
  • Kosten die in diesem Zusammenhang entstehen, werden auch übernommen (z.B. Abbau Küche)

Wenn anhand des Kostenvoranschlags abgerechnet wird (d.h. es wird nicht repariert), wird auch nur der Boden entschädigt. Die Folgekosten und die Mehrwertsteuer werden nicht übernommen. Dies ist gängige Praxis und nicht zu beanstanden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Versicherungsmakler mit über 25 Jahren Berufserfahrung

Der Sachverhalt ist für mich unklar. Hat die Bekannte fahrlässig gehandelt? Hast Du sie auf den empfindlichen PVC-Boden hingewiesen oder Hausschuhe angeboten?

Wie alt war der PVC-Boden? Hatte er bereits Vorschäden? Ggf. ist gemäß BGB ein angemessener Abzug 'neu für alt' angemessen.

Ich verstehe nicht, worin die Kürzung bei einer Erneuerung liegen soll, wenn der Schaden auf Reparaturbasis übernommen werden soll. Willst Du den PVC erneuern lassen oder nicht? Ist der Schaden vielleicht gar nicht so gravierend?

Nein, das ist die übliche Machart.

Ausserdem, was juckt es Dich?

Schadenersatzpflichtig ist nicht die Versicherung, sondern die Dame mit den High Heels.

Ob die das, was Du von ihr zu bekommen hast, von der Versicherung erstattet bekommt, kann Dir doch egal sein.