In der Kündigungsfrist zur Arbeit gezwungen als Werkstudent?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Außerdem arbeite ich immer für den nächsten Monat, ich bekomme also Ende dieses Monats mein Lohn, den ich im Mai verdient habe"

Nein, Du arbeitest nicht "für den nächsten Monat" - Dein Arbeitgeber nutzt nur den Zeitraum, bis zu dem ein Monatslohn gezahlt werden muss, bis zum letzten Tag aus. Steht höchstwahrscheinlich genau so in dem Arbeitsvertrag, den Du vor Unterzeichnung vollständig gelesen hast.

Wenn Du AM 15.06. ZUM 15.07. kündigst (Du hast geprüft, dass Du zur Mitte eines Monats kündigen kannst), dann schuldest Du selbstverständlich auch bis zum 15.07. Deine Arbeitskraft. Wenn Du eingeteilt wirst, musst Du arbeiten - mit "zwingen" hat das nichts zu tun, sondern mit Vertragserfüllung. Bestenfalls kannst Du darum bitten, nicht eingeteilt zu werden. Das Gehalt für die erste Julihälfte bekommst Du dann vermutlich Ende August.

WerkstudentHR 
Fragesteller
 01.06.2023, 22:58

Aber im allgemeinen arbeite ich unterschiedlich lang. Mal 10h die woche, mal weniger, mal mehr also nichts festes im vertrag. Können die mich jetzt für exakt 20h einteilen oder wie läuft das? Also arbeite quasi wenn es passt. Könnte ich danm halt weiterhin arbeiten aber halt 8h die Woche oder kann man einfach so entscheiden, wie lange ich arbeite?

0
Eifelia  01.06.2023, 23:02
@WerkstudentHR

Das läuft ganz genau so wie bisher bis zum 15.07.2023 - sie teilen Dich so ein, wie Du gebraucht wirst, dass die Kündigungsfrist läuft, ändert daran nichts (warum sollte es?).

Wenn da bei Dir schon Schulferien sind, kann es selbstverständlich sein, dass sie Dich die ganzen 20 Wochenstunden brauchen.

1
WerkstudentHR 
Fragesteller
 01.06.2023, 23:05
@Eifelia

Weil ich momentan entscheide, wann ich arbeite. Interessant... also dann ist es quasi egal, wie ich davor gearbeitet habe. Wenn es gefordert wird, muss ich also irgendwie die 20h nehmen

0