Ich trete einen Teilzeitjob an habe aber bereits einen minijob welche Steuerklasse trifft da für mich zu?

1 Antwort

Wenn Du alleinstehend bist, I, II oder VI,

Wenn Du verheiratet bist und der Ehepartner nicht dauernd von Dir getrennt lebt, dann IV oder V.

Der Minijob hat keine Auswirkung auf die Steuerklasse.

Snooopy155  01.05.2017, 18:24

Korrekt muß es heißen III, IV, oder V

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