Steuerklasse 3 plus Minijob, und der Ehegatte nur einen Minijob - führt dies zu einer Pflichtveranlagung?

2 Antworten

Hallo,

ich meine, da Nebenjobs pauschal versteuert, besteht eine Abgabepflicht nur, wenn auch Lohn über Lohnsteuerklasse V abgerecht wurde.

( der Zusatz " keine Lohnsteuer" bei der Frau irritiert mich )

Danke für die Antwort. Die Frau verdient ja ca. 1400 Brutto, und damit fallen ja bei Steuerklasse III noch keine Lohnsteuern an, deswegen keine Abzüge. Warum irritiert dich das?

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@Bapak

nein, alles gut !!!    

......lies sich nur nicht mehr editieren. ;-) 

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für dich zur Beruhigung ;-)                       ist zwar schon ein paar Tage alt aber dennoch zutreffend:

" Der Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sieht vor, Arbeitnehmer mit geringem Jahresarbeitslohn (bis 10.200 EUR bzw. wenn die Voraussetzungen für die Ehegattenbesteuerung erfüllt sind, bis 19.400 EUR) von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG zu befreien.  "

Gruß! 

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Keine Einkommensteuererklärung notwendig.

Minijobs müssen in dieser Konstellation nicht angegeben werden.

Wenn keine Lohnsteuer abgezogen wird und kein weiteres Einommen vorhanden ist, ist  auch keine Steuer fällig.

Das hatte ich mir auch gedacht, habe aber dieselbe Frage noch auf einem anderen Forum gestellt, und dort meint jemand es besteht doch eine Pflichtveranlagung. Schau mal bitte hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1475709476

Was meinst du?

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@Bapak

Hallöchen nochmals, eine Pflichtveranlagung liegt bei euch nicht vor !

Nur wenn angenommen die Ehefrau Steuern gezahlt  h ä t t e, wäre eine Veranlagung ratsam, da durch den Splittingtarif im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ggfs. ein Guthaben entstanden wäre.

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