Hauptberuf - kurzfristiger Minijob - Steuererklärung

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Einen Minijob (bis 450 EUR) braucht man in der Steuererklärung doch nicht anzugeben, oder? Wie ich gehört habe, Einnahmen mit der Steuerklasse 6 aber doch. Was heißt das für mich? Trifft ja irgendwie beides zu...

Wenn der Minijob pauschal besteuert wird ist er bei der Einkommensteuererklärung außen vor. Er wird weder der Summe der Einkünfte hinzugerechnet, noch kann man Werbungskosten ansetzen. Warst du natürlich so intelligent deinem Arbeitgeber deiner Steuer-ID zu nennen, sieht die Sache anders aus. Dann kann er individuell abrechnen und da nur ein Job in die Klasse I kann, müsste der zweite zwangsläufig in die VI. Wer über die Klasse VI Lohn abgezogen bekommt, ist nach § 46 EStG abgabepflichtig zur Einkommensteuererklärung.

Ich verstehe grundsätzlich, warum Steuerklasse 6. Aber: Ich dachte eigentlich, bis 450 EUR heißt nicht nur versicherungsfrei, sondern auch steuerfrei - auch bei laufenden Hauptjob mit Steuerklasse 1.

Steuerfrei für den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber pauschal besteuert (2%) und diese pauschale Steuer nicht auf den Arbeitnehmer umwälzt. 

Wäre die Pauschalbesteuerung bei kurzfr. Minijobs insgesamt praktischer/günstiger für mich gewesen (wenn sie bei mir anwendbar ist, müsste ich noch prüfen)? Es klingt so, als wäre das ganz generell so. Diese liegt ja allerdings bei 25%. Laut Abrechnung scheinen meine Abzüge aber auch bei Klasse 6 unter 25% zu liegen. Das verstehe ich nicht wirklich.

Für Minijobs empfiehlt sich für den Arbeitnehmer eigentlich immer die Pauschalbesteuerung. Die Kurzfristigkeit hat damit nichts zu tun.


Kann es sein, dass du ein paar Definitionen durcheinander wirfst und eine Unvereinbarkeit vermutest wo keine existiert? Die Bestimmungen und Klassifizierungen im Steuerrecht sind nicht immer genau deckungsgleich mit denen der Sozialversicherung.

Vielen Dank an Alle,

Ich versuche mal in Laiensprache darzustellen, wie ich eure Antworten verstehe. Vielleicht könntet ihr mir noch kurz bestätigen, ob das so richtig verstanden ist:

Weil ich meine SteuerID angegeben habe, bin ich in der Steuerklasse 6 und es ist grundsätzlich kein Minijob, auch wenn ich eigentlich 'mini' verdiene. Ich hätte selbst darauf hinweisen müssen, das Beschäftigungsverhältnis bitte als Minijob zu behandeln. Der Arbeitgeber hätte dies auch von sich aus tun können - habe ich nicht, hat er nicht, Pech gehabt. So stellt sich dann auch nicht mehr die Frage nach Pauschalbesteuerung, weil kein Minijob. Besser wäre es gelaufen, bei Minijob+Pauschalbesteuerung, ist aber jetzt endgültig. Soweit richtig?

Ist das also als Mißverständnis zu interpretieren oder macht der Arbeitgeber so 'einen besseren Deal' und ist ganz froh darüber?

Grüße!

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@Dexterhaven

Nein, das ist kein Missverständis.

Das nennt man "Vertrag nicht gelesen". 

Klar ist der AG froh, zahlst doch jetzt Du die Steuer.

Und die Soz.vers. hat er sich auch gespart.

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Was hast du nun für einen Nebenjob? Kurzfristige Beschäftigung (darf auch mehr als 450 € im Monat sein) oder tats. klassischen Minijob? Kurzfr. Beschäftigung ist sozialversicherungs- aber nicht steuerfrei. Minijob kann mit 2% pauschaliert werden, muss der Arbeitgeber aber nicht.

Individuell versteuerter Arbeitslohn (nach Stkl.) gehört immer mit in die Steuererklärung.

Also, habe den Vertrag jetzt hier liegen und habe EINDEUTIG einen Vertrag über eine kurzfristige Beschäftigung unterschrieben. Müsste es formal dann nicht doch ein (kurzfristiger) Minijob sein?!?! Mit selbstverschuldeter, ungünstiger Versteuerung? Kann man das als Fazit so stehen lassen? Danke nochmals...

Es ist zum Verzweifeln.

Ein Vertrag über eine kurzfristige Beschäftigung bringt Dir in einem Monat einen Lohn von (übertrieben) 10.000,-- €.

Kann das ein Minijob sein?

Ein Vetrag über eine langfristige Beschäftigung bringt 450 Bucks/Monat.

Kann das einer sein?

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@vulkanismus

Ach ja, für mich auch - aber ich weiß, was du mit dem Beispiel meinst. Ist wohl nur noch ein terminologisches (und kommunikatives) Problem, weil z.B. die Minijob-Zentrale die kurzfristige Beschäftigung als einen Untertyp der zwei Minijob-Varianten führt

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Irgendwie trifft es eben nicht beides zu.

Entweder Du hast einen Minijob oder ein zweites Beschäftigungsverhältnis, das nach Steuerklasse 6 versteuert wird.

Ein echter Minijob hat in der Steuererklärung nichts zu suchen - anders das zweite Beschäftigungsverhältnis.

Ein Minijob ist nicht steuerfrei - er wird pauschal versteuert.

Die Frage, ob ein Minijog bei dir günstiger gewesen wäre, stellt sich nicht - die Tatsache ist bereits verwirklicht.