Ich habe in der Ansparphase des Bausparvertrages viele Sonderzahlungen geleistet, wird er so schneller zuteilungsreif?

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Die Zuteilungsreife eines Bausparvertrages ist von mehreren Punkten abhängig. Deshalb hier die für Sie entscheidende Frage: 

Wovon ist bei einem Bausparvertrag die Zuteilung abhängig? 

"Anders, als bei anderen Sparverträgen, erfolgt die Auszahlung eines Bausparvertrags nicht zu einem festen Auszahlungstermin, sondern erst bei Zuteilungsreife. Die Bausparvertrag Zuteilung ist abhängig vom erreichten Bausparguthaben, einer Mindestvertragslaufzeit und vor allem der Mindestbewertungszahl. Die Mindestbewertungszahl kann auch mit der Summe aller Bauspardarlehen einer Bausparkasse in Verbindung stehen. Dann haben Sie als Sparer nur wenig Einfluss darauf. Da die Bewertungszahl auch für die Bausparkasse nicht vorhersehbar ist, darf sie keine verbindliche Zusage über diesen Zeitpunkt geben. „ 

http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/geldanlage/id_68169738/zuteilung-im-bausparvertrag-das-richtige-timing.html      

Frage3210 
Fragesteller
 21.06.2015, 22:19

Das heißt also, dass der genaue Termin der Zuteilung immer nur grob "geschätzt" wird. Wenn ich viele Sonderzahlungen mache, dann werde ich die benötigte Punktezahl schneller erreichen, wann genau, werde ich dann erst sehen. ....

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Du hast bei Abschluss einen  Regelsparbeitrag vereinbart, welchen die Bausparkasse von Dir  erwartet. Allerdings kannst Du  mit diesem Regelsparbeitrag auch relativ flexibel umgehen.

 Vorteilhaft ist hierbei vor allem, dass es mitunter gestattet ist, Sonderzahlungen zu leisten. Diese Sonderzahlungen können sich positiv auswirken, da sie die Ansparphase verkürzen können. 

Zu beachten ist bei Sonderzahlungen allerdings immer, ob die jeweilige Bausparkasse im jeweiligen Tarif Sonderzahlungen erlaubt und wie hoch diese sein dürfen.

Aber Achtung: Zahlst Du  Sparbeträge, die den Regelsparbetrag unterschreiten, verlängert sich die Ansparphase selbstverständlich. 

Dass die Bewertung von mehreren Faktoren abhängt, hast Du schon (ungefähr) gelesen. Entscheidend für die Zuteilung sind aber auch die vom Bausparerkollektiv abhängigen Faktoren, z. B. (Sonder)Tilgungen anderer Bausparverträge, Zahlungsausfälle bei Verträgen. 

Ich möchte noch auf § 4 Abs. 5 Bausparkassengesetz verweisen:

(5) Bausparkassen können sich vor Zuteilung eines Bausparvertrages nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bausparkg/__4.html