Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensablösung - Sonderzahlungen
Hallo, ich muss wegen eines Todesfalles unsere Immobilie verkaufen. Habe auch einen Käufer. Der festgelegte Zinssatz des Darlehens läuft noch gut 5 Jahre. Die Bank möchte von mir eine Vorfälligkeitsentschädigung. Welchen Betrag, das steht noch nicht fest. Als wir damals den Darlehensvertrag abgeschlossen haben, wurde eine jährliche Sonderzahlung vereinbart.
Jetzt habe ich gelesen, dass nach einem Gerichtsurteil die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung die Sonderzahlungen berücksichtigen muss. Nicht nur für die restlichen Jahre, sondern auch für vorherigen Jahre ab Darlehensbeginn, auch wenn in den vorhergehenden Jahren keine Sonderzahlungen geleistet wurden, aber geleistet hätten werden können. Wer kennt sich hier aus und kann mir evtl. weiterhelfen?
4 Antworten
Du meinst sicherlich die hier zitierte landgerichtliche Entscheidung:
http://www.vzhh.de/baufinanzierung/30381/vorfaelligkeitsentschaedigung.aspx
Das Landgericht ist eine der unteren Instanzen. Solange keine BGH-Entscheidung zu dieser Frage ergangen ist -auf die Schnelle kann ich zumindest keine auffinden- wird die Bank die in der Vergangenheit möglichen Sondertilgungsmöglichkeiten mit Sicherheit nicht berücksichtigen. Allerdings ist wird man dann sicher darüber diskutieren müssen.
Damit die Banken keine überhöhten Vorfälligkeitsentschädigungen berechnen, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen die Banken verpflichtet, die Vorfälligkeitsentschädigung auf der Grundlage von auf dem Markt real erzielbaren Zinsen und nicht nach einem aktuellen Zinsindex zu berechnen
Sonderzahlungen und entfallende Verwaltungskosten sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen.
Kann der Kreditnehmer dennoch beweisen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung entgegen den Bestimmungen zu hoch berechnet wurde, ist die Bank zu einer Korrektur verpflichtet.
Der Rat eines Finanzfachmannes ist also immer angebracht.
Das Problem liegt hier aber anders: Es geht darum, ob die Bank fiktive Sondertilgungen berücksichtigen muß und zwar deshalb, weil diese hätten vorgenommen werden dürfen. Nur darum geht es, nicht um die Zukunft.
Ich habe einen - wie ich finde - interessanten Bericht gelesen, der zu Deiner Frage passt und Dir vielleicht einige Fragen beantwortet.
Sieh mal hier:
http://www.finanztip.de/recht/bank/wehrt-kreditabloesung-vorfaelligkeitsentschaedigung.htm
Ein Gang zum Steuerberater / Anwalt sollte hier gut helfen. Wird zwar ein paar Kröten kosten, kann dir aber eine Menge Geld bei der Bank sparen.
Vielleicht kannst du auch mit der Bank - auf Kulanz - verhandeln? Wenn du dafür einen neuen Kredit für ein neues Haus bekommst?
Was Steuerberater so machen: Kaffee servieren, in der Nase bohren und anschließend eine Rechnung schreiben.
@P59
Hast du letztes Mal heimlich eine Kamera installiert?
Ich finde ohnehin, dass die Arbeit viel zu anstrengend ist und auch nichts einbringt. Deshalb konzentriere ich mich lieber aufs Rechnungschreiben, das ist viel effektiver.
Hallo, ich glaube mit der Bank verhandeln wird nicht gehen. Habe ich schon gefragt. Die gehen nach Recht und Gesetz und machen keine Ausnahme. Einen neuen Kredit brauche ich nicht.
Aber was ist mit der Berücksichtigung der Sonderzahlung? Hat damit schon mal jemand Erfahrung?
Du könntest ja auch diese Schiene prüfen lassen:
https://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Ratenkredite/1838602/1838602/
Das gilt auch für Immobilienfinanzierungen;-)
Hier ein besserer Link: http://www.vzhh.de/baufinanzierung/311059/widerrufsbelehrungen-meistens-ungueltig.aspx
Ja, die Entscheidung meine ich. Aber was ist mit den Sonderzahlungen, die evtl. in der Restzeit hätten gezahlt werden können? Wenn ich die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erhalten habe, werde ich mich mal mit der Bank in Verbindung setzen oder mit der Verbraucherzentrale.