Hartz 4- einmalige Zahlung über 5000 Euro-was passiert?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Begriff "außerordentliche Einmalzahlung" ist .. hui .. für'n Ar$ch ... du musst schon konkreter werden, wenn du eine zielführende Antwort wünscht.

Es kann einmaliges Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 3 SGB II sein oder Einkommen i.S.d. § 11 Abs. 2 SGB II - für beides gelten unterschiedliche Anrechnungsvorschriftzen -, es kann Einkommen aus Selbständigkeit oder Unselbständigkeit sein, es kann auch Einkommen i.S.d. § 11 a SGB II sein, das entweder gar nicht, ganz oder teilwiese angerechnet werden darf.

Angeben muss du das Einkommen in JEDEM Fall, was wie wann angerechnet werden darf, ist aus der Fragestellung nicht erkennbar.

Hab gerade gesehen, dass es eine Auszahlung einer Versicherung sein soll:

Hast du die Versicherung bei Antragstellung angegeben, ist dieser Auszahlungsbetrag deinem Vermögen zuzuordnen (mit entsprechend hohen Freibeträgen), denn was einmal Vermögen war, bleibt Vermögen (Faustregel!); hast du es nicht angegeben, hast du nun ein massives Problem.

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Von wem denn Zahlung? Vom Jobcenter, z.B. als Nachzahlung? Vom Unfallverursacher, z.B. als Schmerzensgeld? Oder von Tante Martha, weil Du so ein lieber Bursche bist. Das macht durchaus einen Unterschied!

es ist eine Auszahlung aus einer für mich abgeschlossenen Versicherung

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Selbstverständlich musst Du die erhaltenen 5000 € bei der ARGE als sonstige Einnahmen angeben.

Dein ALG2-Bezug endet dann, da du zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bedürftig bist.

Nachdem du die 5 T€ - unter ALG2-Bedingungen - verbraucht hast, kannst Du einen neuen Antrag auf ALG2-Leistungen stellen.

Hüte Dich davor, das Geld einfach zu verprassen. Die ARGE rechnet genau nach.

Hüte dich ebenfalls davor, den Geldbetrag zu verschweigen. Das wäre Sozialleistungsbetrug und ist definitiv strafbar.