Kann ich bei einem Lebensversicherungsvertrag Einmalzahlungen leisten?

3 Antworten

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So allgemein lässt sich Deine Frage nicht beantworten.

Die erste Frage ist: von wann ist der Vertrag? Wurde er vor 2005 abgeschlossen, so kannst du heute nicht einfach Sonderzahlungen leisten, denn diese gelten steuerlich als Novation. Würden also nach neuem steuerlichem Recht von nach 2004 behandelt.

Ist der Vertrag nach 2004 geschlossen, sind Sonderzahlungen (wenn Du das unter Einmalzahlungen verstehst) i.d.R. möglich. Bei einer Betrieblichen Altersvorsorge gegen laufende Beitragszahlung würde ich hier allerdings eine Ausnahme sehen, hier ist die Sonderzahlung meiner Meinung nach nicht möglich.

Die Einmalzahlung ist eine Depoteinzahlung. Wenn eine Enmalzahlunggeeistet wird, geht die in ein verzinsliches Depot, von dem dann die Jahresbeiträge abgebucht werden.

Wenn das Depot verbraucht ist, geht es monatlich weiter

Du kannst in einer Lebensversicherung nicht beides gleichzeitig machen. Die Gesellschaften würden nach der Einmalzahlung, die monatlichen Beiträge entsprechend der Höhe der Einzahlung aussetzen. Zumindest ist mir nichts anderes bekannt und so auch nicht von den Gesellschaften gewünscht. Dann vereinbare gleich eine Jahreszahlung, bringt dann auch etwas mehr Rendite.