Anspruch (Vorjahres-)Bonus Zahlung bei Kündigung

4 Antworten

Wenn die Bonuszahlung im Anstellungsvertrag steht und zu einer Kündigung nichts gesagt ist, dann ist sie mit Ablauf des Jahres 2014 verdient und nur die Höhe ist noch unbekannt. Sie steht dem Arbeitnehmer auch bei Kündigung zu.

Kläre dies doch zuerst eimal mit Deinem früheren Arbeitgeber. Normalerweise steht Dir die Bonuszahlung zu und wenn sie verweigert werden sollte, dann kannst Du ja noch immer mit dem Klageweg drohen und letztendlich auch beschreiten.

flash123 
Fragesteller
 09.03.2015, 11:30

Das Arbeitsverhältnis besteht noch. Da ich überlege zu wechseln, wäre natürlich die Frage wann dafür ein guter Zeitpunkt wäre. Das ganze direkt mit dem Arbeitgeber zu klären ist etwas schwierig, da das Arbeitsverhältnis noch besteht.

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Bei ei­nem rein leis­tungs­ab­hän­gi­gen Bo­nus, der oben­drein in ei­nem ab­ge­lau­fe­nen Ge­schäfts­jahr schon ver­dient ist ,ist es dein Geld und du hast Anspruch darauf .

Eine berufliche Veränderung während des Jahres darf sich nicht negativ auf die Auszahlung des Bonus und auf die Vermögenssituation auswirken.

Bei einer Bonuszahlung handelt es sich nämlich um eine erfolgsabhängige Vergütung, die – wie das Gehalt – die Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte Arbeit des Arbeitnehmers darstellt.

Viele AG versuchen aber sich bei Kündigung dieser Pflicht zu entziehen . Hierbei könntest du anwaltliche Hilfe gebrauchen um deinen Anspruch einzuklagen. 

Gruß Z... .

ungewöhnlich das zu dem Thema Bonus nichts im Vertrag steht.

Für gewöhnlich gibt es einen Passus oder eine Betriebsvereinbarung. Gewöhnlich ist es so wenn man bis Ende des Jahres dürch Kündigung ausschreidet der Boni verwirkt ist. Kündigung bis Q1 Folgejahres könnte was kommen, Mitte des Folgejahres das der Boni fließt