Hausverkauf bei Verwitwung mit hohem Kredit bei kleinen Kindern möglich? Formulierung Testament?

2 Antworten

Wenn die Witwe im Testament als Alleinerbin benannt ist, sind die Kinder keine Erben, sondern nur Pflichtteilsberechtigte. Das wäre ein Anspruch in Geld gegen die Witwe, ändert aber nichts an den Erbverhältnissen, dem Grundbuch oder den Verkaufsmöglichkeiten.

Normalerweise verjährt der Pflichtteilsanspruch, wenn er nicht innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht wird. Wenn die Kinder minderjährig sind, wird die Verjährungsfrist aber vermutlich erst ab deren Volljährigkeit einsetzen, schätze ich.

Das könnte dann vielleicht im ungünstigsten Fall in ferner Zukunft zu unschönen Szenarien führen, wenn der chillende Nachwuchs plötzlich Forderungen stellt (Mama, wir bekommen noch 75.000 Euro von Dir, oder so). Wobei der Nachlasswert sich natürlich immer auf "Wert minus Schulden" zum Erbfallzeitpunkt beläuft.

Von Überkreuzversicherungen habe ich auch schon gehört.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj2pZbm8-mAAxUmVPEDHc8_C08QFnoECBYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.capital.de%2Fimmobilien%2Frisikolebensversicherung-so-sichern-sie-ihren-partner-beim-immobilienkauf-ab&usg=AOvVaw0-8ACbRVX6QLqI2QwhmnC2&opi=89978449

Schließe eine Risiko Lebensversicherung ab