Kann mich mein Freund ins Grundbuch mit eintragen lassen?

1 Antwort

Ist der Eintrag ins Grundbuch überhaupt möglich, ohne dass wir verheiratet sind?

Ja, aber es wäre eine Geldvernichtung par exellence. Ausserdem würden damit nicht alle Wünsche erfüllt.

Außerdem möchte er nicht, dass im Falle seines Todes seine Familie 

Auch wenn er Dir seine Haushälfte vermachen würde, so wären seine Eltern Pflichtteils berechtigt, solange Ihr keine Kinder habt (§ 2303 BGB). Wäre zwar nur 1/4 seiner Hälfte, aber trotzdem, wäre ggf. Ärger vorprogrammiert.

Wann er Dir die Hälfte das Hauses schenkt (etwas anderes wäre es ja nicht, "Dich eintragen zu lassen"), dann wird Wert des Hauses, abzüglich Restbelastung und davon 1/2 der Wert der Schenkung sein. Freibetrag 20.000,-, auf den Rest 30 % Schenkungssteuer.

Alternative, Du kaufst es ihm ab, dann beträgt die Steuer je nach Bundesland 3,5-6,5 % des halben Hauswertes. Es ist also eine Rechenaufgabe.

Man kann es auch kombinieren, halbes Haus, gegen die Halben Schulden, ist der Kauf, der Rest des Wertes ist Schenkung. Man nennt das gemischte Schenkung.

Auf jeden Fall kostet es mehr, als die Summe aus Kosten der Hochzeit und einer Scheidung, für den Fall, dass man an das Schlimmste auch denken will.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
lemon480 
Fragesteller
 07.11.2019, 10:29

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie würde sich das Ganze verhalten, wenn wir verheiratet wären? Geht eine Eintragung dann ohne Schenkung usw. und wie sieht es dann mit dem Pflichanteil gegenüber seinen Eltern aus für den schlimmsten Fall?

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wfwbinder  07.11.2019, 10:32
@lemon480

Bei Eheleuten wäre es noch immer eine Schenkung, aber der Freibetrag wäre 500.000,- Euro. Also wenn es keine Millionenvilla ist, gäbe es keine Schenkungssteuer.

Der Pflichtteil für die Eltern bestände zwar noch immer, wäre aber erheblich geringer. Ausserdem könnte man ja im Testament eine Regelung finden, um eine Abgeltung des Pflichtteils zu erreichen.

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Snooopy155  07.11.2019, 11:39
@lemon480

Im Falle einer Heirat wäre beispielsweise schon der Freibetrag um ein Vielfaches höher und es würde keine Grunderwerbssteuer anfallen. Aber damit wäre aber noch nicht Euer Problem gelöst, dass seine Eltern aus der Erbfolge ausgeschlossen wären, hier würden erst gemeinsame Kinder die Problematik lösen.

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EnnoWarMal  07.11.2019, 11:07
 (etwas anderes wäre es ja nicht, "Dich eintragen zu lassen")

Hm. Sie könnte sich ja auch als Berechtigte aus einer Grundschuld (=Schuld ohne Grund) ins Grundbuch eintragen lassen, dann stünde sie auch drin, wenn auch in einer anderen Abteilung.

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