Die Jüngste erbt das Haus - wenn sie es nicht sofort auszahlen kann, muss sie es verkaufen?

3 Antworten

Das Pflichtteil macht die Hälfte vom Erbteil aus, hier also 1/8 des Nachlaßwertes. Rechne Dir das selber mal aus.

Und ja: Bei unbilliger Härte kann der Erbe Stundung der Auszahlung verlangen:

https://dejure.org/gesetze/BGB/2331a.html

Ob eine unbillige Härte vorliegt, kann doch kein Mensch ohne nähere Informationen sagen. Wenn der glückliche Erbe ohnehin schon ein paar Millionen in der Kasse hat, ist das für ihn ein Trinkgeld. Wenn da Schmalhans Küchenmeister ist, wird er um den Verkauf der Hütte nicht herum kommen.

Maus:

Hat der Verstorbene in seinem Testament

1) eine Teilungsanordnung dergestalt verfügt, dass der Jüngste das Hausgrundstücks erhalten soll oder wurde

2) der Jüngste als alleiniger Erbe eingesetzt mit der Folge, dass den drei Geschwistern nur ein Pflichteil zustehen würde?

Beträgt der Nachlass z.B. 275 000 €,  stehen im Fall 1 jedem der drei Geschwister 68 750 €, im Fall 2 lediglich 34.375 € zu.

Eine Möglichkeit wäre, für deinen Anteil eine Hypothek eine Sicherungshypothek zu deinen Gunsten eintragen zu lassen ! Dann kann sie denn Betrag abzahlen, solange du ihr Zeit gibst, nach Zahlung des gesamten Anteils wird der Eintag dann wieder aus dem Grundbuch gelöscht.