Handwerkerrechnungen absetzen- bis zu welcher Höhe?

2 Antworten

Soweit ich weiß, kann der gesamte Bruttorechnungswert minus Bruttomaterialkosten als Berechnungsbasis dienen, also nicht nur der "reine Lohnanteil".

Einzubeziehen sind also auch Fahrtkosten, Werkzeugpauschalen o.ä.

Die Abzugsfähigkeit ist an die Vorlage einer Rechnung und eines Überweisungsbeleges (meistens reichen auch Fotokopien beider Unterlagen) gebunden. Bargeldzahlungen sind nicht erstattungsfähig!

Abgezogen werden können 20 % des o.a. Bruttorechnungsbetrages (max. Euro ca. 4.000, habe gerade keinen Zugriff auf diese Zahl; einfach hier suchen) als haushaltsnahe Handwerkerleistungen von Deiner Einkommenssteuerschuld im Jahr der Reparatur.

Zusätzlich zu den Handwerkerleistungen können auch haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden in Höhe von 20% der Lohnkosten, max EUR 4.000 (zB. für Reinigungsarbeiten, Gartenarbeiten, Umzugskosten, Pflegekosten)