Handwerkerkosten steuerlich absetzen, wenn Bezahlung über Kredit ?

1 Antwort

Sofern sich die durchgeführten Renovierungsarbeiten (20) nach § 35a EStG dafür qualifizieren, ist auch die Bezahlung der gestellten Rechnung durch Dritte (47 hier: Hausbank) nicht schädlich.

Allerdings ist der verwendete Begriff Lohnkosten zu eingeengt. Basis für die Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen sind die Arbeitskosten (35f) also der Dir berechnete Verkaufspreis der Lohnstunde) zuzüglich Nebenleistungen (z. B. Abfallentsorgung, Verbrauchsmittel, Fahrkosten, Gerätemiete, Gerüstmiete), also quasi "Alles ohne Material!*".

Die Zahlen sind Textziffern in diesem BMF-Schreiben: http://kuerzer.de/BMF-100215

Ergänzung:

Kann ich die Lohnkosten trotzdem von der Steuer absetzen?

Nein!

Bei den haushaltsnahen Handwerkerleistungen werden nicht die Kosten von der Steuer abgesetzt, sondern 20 % der infragekommenden Kosten von der Einkommensteuerschuld abgesetzt (höchstens jedoch € 1.200). Die Angabe der Kosten erfolgt in Zeile 76 der Mantelbogens der Steuererklärung 2012.

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