Einkommenssteuererklärung - nicht anerkannte Handwerkerleistungen

2 Antworten

Muss man auch noch belegen, dass man die Rechnungen bezahlt hat (Kontoauszugkopie)?

Genau das muß man.

Aber nicht unaufgefordert.

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Zunächst: Wurde das Haus gerade gekauft und vor Einzug saniert oder schon mit einem "Haushalt" bewohnt?

Nur mal am Rande: es geht beim § 35a nicht um Lohnkosten, sondern Arbeitskosten.

Im übrigen schauen wir mal in das BMF-Schreiben vom 15.02.2010 in die Textziffer 45 (ab 2008) und 44 (bis 2007), was dort über Nachweis steht (EnnoBeckers Ausführungen stimmen also in diesem Punkt). U.a. heißt es "Daraus folgt, dass es ab dem Veranlagungszeitraum 2008 ausreicht, wenn derSteuerpflichtige die Nachweise auf Verlangen des Finanzamtes vorlegen kann.". http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2014-01-10-anwendungsschreiben-zu-paragraf-35a.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Für Handwerkerleistungen können maximal € 6000 mit € 1.200 berücksichtigt werden. Aber vielleicht lassen sich ja weitere Kosten als Dienstleistungen definieren.

Im aktuellen BMF-Schreiben vom 10.01.2014, das grundsätzlich auch für das Steuerjahr 2013 Anwendung findet, heißt es u.a. in Textziffer 49: "Es ist ausreichend, wenn der Steuerpflichtige die Nachweise auf Verlangen des Finanzamtes vorlegen kann."

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2014-01-10-anwendungsschreiben-zu-paragraf-35a.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Zunächst: Wurde das Haus gerade gekauft und vor Einzug saniert oder schon mit einem "Haushalt" bewohnt?

Aber das war doch gar nicht die Begründung des Finanzamts.

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@EnnoBecker

Vielleicht kennt das Finanzamt hier mehr? Deshalb habe ich diese bisher leider unbeantwortete Frage gestellt.

Der Fragesteller schrieb schließlich "Handwerkerleistungen (Lohnkosten)von über 9000 Euro mit eingereicht. Wir haben in 2013 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in unserem Haus durchführen lassen (u.a. neue Bäder, Fenster ). Das Finanzamt gewährt diese Steuerermäßigung nicht,..."

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