Ist Anbau eines Wintergartens steuerlich absetzbar?
Wir haben letztes Jahr unser privat bewohntes Haus renoviert und möchten dieses Jahr noch einen Wintergarten nachträglich anbauen lassen. Man kann ja Handwerkerrechnungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich anrechnen lassen. Gilt das auch für einen neu gebauten Wintergarten? Wenn ja was müssen wir bei der Rechnungstellung beachten.
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Dafür gibt es keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
"Steuerermäßigung für Handwerksleistungen
Stärker steuerlich begünstigt werden auch Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Rahmen von Renovierungsarbeiten und kleinen Ausbesserungsarbeiten vorgenommen werden. In Frage kommen alle handwerklichen Tätigkeiten, die im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt werden und dieser als Auftraggeber auftritt. Von den Begünstigungen ausgeschlossen sind Aufwendungen für Neubaumaßnahmen sowie Materialkosten."
Hier kannst du es noch mal ganz genau nachlesen:
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Ja aber nur den Lohnkostenanteil, die Handwerksbetriebe wissen es eigentlich aber der Material und Lohnkostenanteil sollte auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
Kommentar von LittleArrowLittleArrow 22.02.2011Die Antwort ist falsch!
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Es gibt hier große Schwierigkeiten den Link einzufügen.
Hier findest du (hoffentlich) die Googleseite. Der 3. Link (Bundesfinanzmisterium) ist richtig.
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=haushaltsnahe+Dienstleistu...
DH.Genauso ist es
www.kuerzer.de/hndl2010 lautet der passende Link!
Hier ist der aktuelle Link zum BMF: http://kuerzer.de/BMFhndl