Handwerkerrechnung nur zur Hälfte abziehbar, wenn Tochter ohne Miete im Haus wohnt?

2 Antworten

Midori:

Habe mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt.

Nein, nicht vielleicht, sondern vollkommen unverständlich. Der Finanzbeamte
hat Dir sicherlich genauer geschrieben, ob es sich um nicht anerkannte
Werbungskosten oder haushaltsnahe Handwerkerdienstleistunen geht. Nur
dank Deines Kommentars wird es etwas klarer, da es sich um haushaltsnahe
Dienst- und Handwerkerleistungen handelt, die begrenzt auf "Alles ohne
Material" (also nicht nur die Lohnkosten) zu 20 % bei der
Einkommensteuer abzugsfähig sind.

Heizungswartung und Schornsteinfegerkosten
zahlst Du zwar, aber aufgrund des Mitnutzung und -bezahlung trägen
Vermieter und Mieter den jeweiligen Anteil. Ob hier 50 % der richtige
Verteilmaßstab wäre, steht nicht in Deinen Erklärungen. Bei einem Haus
mit Satteldach käme es zu einer anderen Verteilung. Aber der Sachverhalt
fehlt hierzu.

Da Werbungskosten mangels Mieteinnahmen gemäß § 21 Abs. 2 EStG für Dein Objekt nicht in Frage kommen, ist die Installation der Brauchwassersolaranlage
wie die vorgenannten Kostenarten zu behandeln. Deine Tochter kann ihre
gesamten 50 %-Anteile selber in ihrer Einkommensteuererklärung
geltendmachen (und Dir dann fairerweise den Anteil für die
Solarbrauchwasseranlage erstatten). Wenn sie aber Pech hat, erhält sie
keine Anerkennung für den Solaranteil (mangels Zahlung) und Du auch
nicht (trotz Zahlung). Ob Dein Zahlungsanteil für diese Anlage nach §
35a anerkennungswürdig wäre, kann ich nicht mit einem
Finanzgerichtsurteil belegen. Aber eindeutig gehört ihr ideeler
Anlagenteil nicht zu Deinem Haushalt.  

Mehr zu den vorgenannten Leistungen gemäß § 35a EStG findest Du unter

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html

Vielleicht überarbeitest Du mit Deiner Tochter Euer Vertragsverhältnis, so dass es zu einer fairen Kostenverteilung kommt.

Ohne Einkunftserzielungsabsicht sind überhaupt keine Werbungskosten abziehbar. Da hast Du Glück mit Deinem Finanzbeamten gehabt. Jeder seiner Kollegen hätte Dir die Ausgaben vollständig weg gestrichen.

Snooopy155  24.01.2017, 05:53

Aus der Fragestellung ist weder erkennbar ob es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt und ob die Handwerkerrechnung nur mit den Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden sollte.

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Privatier59  24.01.2017, 06:31
@Snooopy155

Haushaltsnahe Dienstleistungen können nicht zur Hälfte abgesetzt werden. Das geht nach ganz anderen Rechengrundsätzen.

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Midori 
Fragesteller
 24.01.2017, 09:23

Vielen Dank für die Antworten.Habe mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt.Es geht um die abziehbaren Lohnkosten von Handwerkerrechnungen,wie Heizungswartung,Kaminkehrer(komplett abziehbar),Baumpflege,sowie den Lohnkosten beim Einbau einer Warmwasser Solaranlage.Diese habe ich komplett alleine bezahlt.Beim Kaminkehrer und der Heizungswartung zahlt meine Tochter anteilig 50% durch Nebenkostenabrechnung.Bei diesen beiden Posten verstehe ich die 50%.Bei der Solaranlage sagt mein Finanzbeamter,meine Tochter nutzt es auch,also 50% obwohl ich Sie allein bezahlt habe.

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