Kann ich die Kosten für den Führerschein von den steuern absetzen wenn es für den Beruf benötigt wird?

4 Antworten

Hallo, 

ich meine es gibt in begründeten Fällen Ausnahmen !

Ist die Einstellung abhängig vom Besitz oder Erwerb eines Führerscheins bzw. wird ggf. vom Arbeitgeber sogar verlangt, dann sind diese Kosten auch als Werbungskosten abzugsfähig. 

Diese Bedingung zur Einstellung muss jedoch vom AG bestätigt und der Einkommensteuererklärung beigefügt werden.

Würde mich interessieren, welche Erfahrungen unsere Mitglieder der steuer beratenden Berufe aus der Praxis dazu haben. 

Nur für Führerschein (alte Bezeichnung) Klasse 2, oder Busschein. Ein PKW Führerschein fällt unter § 12 EStG EStG (verbot des Abzugs von Ausgaben, die die private Lebensführung berühren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hi wfwbinder, im allgemeinen resigniere ich respektvoll bei deinen Antworten ;-)

........ich möchte auch keinesfalls als " Besserwisserin " gelten, wenn ich aber irgendwo auch nur den winzigsten Strohhalm entdecke, versuche ich danach zu greifen....grins

ich wusste, ich hatte es erst kürzlich gelesen aber wo ?  jetzt fand ich eine ähnliche Aussage auch im Internet - DH ! :-)))

22.03.2016   Das sagt der Steuerberater Andreas Reichert:

http://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/tipps-zur-steuererklaerung-2015-so-setzen-sie-den-fuehrerschein-von-der-steuer-ab_id_5376419.html

2. Führerschein wegen des Berufs:

Voraussetzung ist, dass die Führerscheinprüfung nur deshalb gemacht wurde, weil der Arbeitgeber das gefordert hat. "Soll der Führerschein steuerlich berücksichtigt werden, sollten Sie sich gleichzeitig übrigens keinen privaten Pkw anschaffen", so Reichert. Sonst könnte die Argumentation vor dem Finanzamt nämlich verpuffen.

Fazit für mich, wer nicht wagt, der nicht gewinnt, oder ?  ;-))

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@Gaenseliesel

Super Recherche, aber der Herr Kollege Reichert muss mit der genialen Idee (die wirklich etwas hat), auch noch das Finanzamt überzeugen und ggf. später das Finanzgericht.

Ich habe z. B. zur Zeit auch kein Auto (lohnt in Berlin nicht, wegen fehlender Parkplätze), aber ich fahre hier mit "Drive Now" und im Urlaub mit Mietwagen. 

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@wfwbinder

vielleicht ist der Praxistest schon erfolgreich bestanden.....  wie kommt man ansonsten dazu diesen Tipp zu veröffentlichen, noch dazu als Steuerberater ?

@steueranfänger muss sich nur hieb- und stichfeste Argumente vom potenziellen AG geben lassen, die eine hintergründig, private Nutzung widerlegen kann. Dieser Ausgang würde mich wirklich interessieren ! :-))

Stimmt wohl, gerade oder auch in Bln. kommt man ganz gut auch ohne PKW Führerschein zurecht, manchmal sogar besser.

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Die Kosten für einen Pkw-Führereschein werden steuerlich nicht anerkannt, da du ihn ja über kurz oder lang nicht nur berufsbedingt nutzen wirst. Die Trennung von privater und berufsbedingter Veranlassung ist nicht möglich, egal, welch weltfremde Argumentation du ggf. anführen wirst.

Bei dem Erwerb des Lkw-Führerscheines ist die Sache anders.

Nein.

Du wirst nie die Kosten von den Steuern absetzen können, sondern allenfalls die FS-Kosten von den zu versteuernden Einkünften.

Die Notwendigkeit dieser FS-Kosten als Werbungskosten bei Deinen ...X-Einkünften habe ich auch noch nicht feststellen können.