Grundstück der Eltern als Sicherheit verwenden

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

henrik: Sämtliche Grundstückseigentümer, Eltern und Kinder, bestellen gemeinsam zu Protokoll des Notars für die Bank eine sogenannte Gesamtgrundschuld, die dann im Grundbuch auf beiden Grundstücken eingetragen wird. In der Regel macht die Bank zur Auflage, dass mindestens ein Grundstückseigentümer auch die persönliche Haftung übernimmt. Verlangt sie indes die gesamtschuldnerische Haftung sämtlicher Eigentümer, kann sie im Falle der Zahlungseinstellung oder des Vermögensverfalls nach ihrer Wahl in Anspruch nehmen: Persönlich die Kinder und/oder die Eltern, dinglich das eine oder das andere Grundstück oder beide Grundstücke. Zu kompliziert? Der Notar klärt auf. Ist z. B. daran gedacht, dass ein verpfändetes Grundstück aus der Haftung und die Grundstückseigentümer aus der persönliche Haftung entlassen werden, wenn ein bestimmter Teil des Darlehens zurückgeführt ist?

Die Kinder sollten auch fair gegenüber den Eltern sein und letztere nicht mit einer gesamtschuldnerischen Haftung belasten. Ich nehme auch noch an, dass das Grundstück der Eltern nicht noch als deren Altersvorsorge in Form des selbstgenutzten Eigenheims bebaut ist. Im letzteren Fall sollte nochmal intensiv - auch seitens der Eltern - über die Belastung nachgedacht weden.

Aus Sicht der Bank ist ein Kredit über - sagen wir - € 200.000 mit 60 % Beleihungsgrenze sicherer als einer mit 80 % (ohne die Zusatzsicherheit). Wie Franzl0503 schon dankenswerterweise erwähnt hat, sollte aber nach entsprechenden Tilgungen das elterliche Grundstück enthaftet werden, wenn der belastete Hausneubau auch nur noch einen Kreditstand von 60 % erreicht hat. Damit dieses Ziel nicht durch eine kinderseitige Zinsspekulation mit nur 10jähriger Zinsfestschreibung gefährdet wird, sollten die Eltern eine ausreichend lange Zinsfestschreibung bis mindestens zum Erreichen dieser Enthaftung verlangen.

Das ist im Prinzip problemlos möglich, wenn alle in eine Gesamtschuldnerschaft unter Einbringung ihrer jeweiligen Sicherheiten eintreten.

Komplikationen gibt es immer dann, wenn eine Scheidung ansteht und beispielsweise die Eheleute jeder für sich die Darlehensraten nicht mehr bedienen kann. Daher sollten sich die Eltern dahingehend überlegen, ob sie das Risiko eingehen wollen bzw. ob sie im Notfall in der Lage wären, zum Darlehen Zahlungen beizutragen, damit nicht ihre eigene Immobilie verwertet wird.