Bebauung eines Wohnhauses auf dem Grundstück meiner Eltern

2 Antworten

Weil schenken darf man ja heute nicht mehr.

Das verstehe ich nicht. Mit Sicherheit ist keine Schenkungsteuer in dieser Höhe festgesetzt worden, sondern Einkommensteuer und zwar deshalb, weil hier ein landwirtschaftlich genutztes und damit betriebliches Grundstück ins Privatvermögen überführt worden. Die wird immer in derartigen Fällen anfallen.

genauso ist es, bin mir ebenso sicher.

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Ihr habt vor der Aktion mit dem Bruder die Steuerberaterin nicht gefragt, dass war der Nachteil.

Vermutlich war es eine Schenkung an Deinen Bruder und Das Problem ist (wie Privatier59 schon richtig schrieb), dass der Baugrund aus dem Betriebsvermögen entnommen und ins Privatvermögen überführt worden ist.

Wenn Ihr euer Grundstück nur von den Eltern pachtet, wird sich das vom Grundsatz nciht ändern, sondern ihr verschiebt das Problem nur in die Zukunft.

Denn wenn man vererbt wird, erbt ihr entweder einen landwirtschaftlichen Betrieb und habt dann eventuell mit einer Betriebsaufgabe udn den steuerlichen Folgen zu kämpfen, oder Eure Eltern schliessen den Betriebvorher udn müssen bei der Überführung des Grundvermögens ins Privatvermögen die Steuern zahlen.

Das können wir hier nicht abschließend diskutieren, weil Eure Steuerberaterin alle Daten hat. Die kann die günstigste Möglichkeit errechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986