Grundschuld auf 2 Häusern in einem Grundstück
Hallo,
ich und meine Freundin wohnen in einem Haus auf dem Grundstück ihrer Eltern. Das Haus ist über eine Bank finanziert und wir zahlen die monatliche Rate an die Eltern, da diese damals den Kredit aufgenommen haben. Wir möchten das Haus jetzt auf uns übertragen. Die Bank möchte allerdings beide Häuser als Sicherheit für den Kredit behalten, was die Eltern von meiner Freundin nicht wollen. Ist es eventuell möglich, eine Rangfolge der Grundschulden festzulegen, damit unser Haus an erster Stelle steht und erst dann das Haus der Eltern. Unser Haus hat einen Wert, der den Restkreditbetrag übersteigt.
1 Antwort
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Es ist logisch, dass die Bank das will, die ist zur Zeit perfekt besichert.
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Man könnte mit der Bank sprechen, die Besicherung auf dem anderen Haus zu begrenzen.
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Ist das Grundstück schon geteilt? soll es geteilt werden? Oder soll Euer (das von Euch bewohnte Haus) mit einem Erbbaurecht verbunden werden?
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"Freundin." Wie werden die Eigentumsverhältnisse an Eurem Haus sein?
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In dem ganzen Fall liegen Tretminen noch für andere Punkte, als nur bezüglich der Grundschulden. Ich denke da an hier schon mehrfach gestellte Fragen wie: "Ich habe 10 Jahre lang zinsen udn Tilgung für unser Haus gezahlt, nun Trennung, das Haus gehört angeblich nur meiner EX," oder "Wie kriege ich meinen Ex aus dem Kreditvertrag, die Bank will mich allein als Kreditnehmerin nciht akzeptieren," oder vor 10 Jahren musste mein Ex bei der Überragung der Grundstückhälfte von meinen Eltern auf ihn Schenkungssteuer zahlen udn nun muss ich nochmal Grunderwerbsteuer zahlen." usw. usw.
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Denkt dran, die Übertragung auf Deine Freundin kostet keinen Cent Steuern (solange das Haus nicht mehr als 400.000,- Wert ist), aber auf Dich kostet es zumindest Grunderwerbsteuer.
vollkommen richtig, wir haben mal wieder keine kompletten Informationen. Daher auch meine Warnungen in alle Richtungen.
Nur kennen wir auch die Planungen im persönlichen Bereich einfach nicht, wodurch die Grundlage für einen wirklich guten Rat fehlt.
Eben.
Wenn man hier ALLE möglichen Varianten beschreiben wollte, könnte man daraus auch gleich ein Lehrbuch machen.
Und dem Fragesteller ist dabei auch nicht geholfen.
Kann man nur nachhaken.
Wir sind bei mehr als 400'. Vorausgesetzt, es gab keine relevanten Vorschenkungen
Außerdem ist das Haus auch noch belastet. Sofern die Schulden mit übernommen werden, haben wir eine gemischte Schenkung. Das Haus kann also bestenfalls gern mehr als eine Million wert sein.
Beim Verkauf oder bei der gemischten Schenkung, ja.