Kann das Finanzamt eine NK-Abrechnung mit meinem Mieter von mir verlangen? Ich habe keine NK-Pauschale im Mietvertrag stehen?
Ich habe bisher keine Nebenkostenabrechnung mit meinem Mieter gemacht, weil ich einige Jahre davor immer auf eine kleinste Differenz von mal 3,50€ Nachzahlung des Mieters und mal 4,20€ Rückzahlung an den Mieter kam. Bisher hatte das Finanzamt das immer akzeptiert und nur die Bruttemiete minus meine Nebenkostenabrechnung mit der Hausverwaltung akzeptiert. Nun fragt das Finanzamt nach den Verwaltungskosten. Deshalb meine Frage: Kann ich weiterhin beim Finanzamt die Bruttomiete minus die Nebenkostenabrechnung des Hausverwalters abrechnen oder zieht mir das Finanzamt vielleicht die abzugsfähigen Nebenkosten ab?
3 Antworten
Nein. Es geht nur darum, dass Du die tatsächlichen Mieteinnahmen versteuern musst. Es kommt deshalb darauf an, dass Du die Nebenkosten, soweit tatsächlich gezahlt, herausgerechnet werden.
Vielleicht fragt das Finanzamt deshalb nach den Verwaltungskosten, weil diese nach BetrKV nicht auf den Mieter umlegbar, steuerlich aber abzugsfähig sind. Könnte aber auch sein, dass das Finanzamt vermutet, dass es eine BK-Nachzahlung gegeben haben muss (bei den derzeitigen Energiekosten ja naheliegend), diese aber nicht angegeben wurde.
Hinweis: Wenn du eine BK-Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vereinbart hast, diese aber nicht fristwahrend abrechnest verstößt du gegen § 556 BGB. Der Mieter könnte u.U. die gesamte Vorauszahlung zurückfordern.
Wenn dein Mieter eine Nebenkostennachzahlung an dich leisten würde, sind das zu versteuernde Einnahmen. Also ja, das Finanzamt kann die Nebenkostenabrechnung einfordern.