Kann das Finanzamt eine NK-Abrechnung mit meinem Mieter von mir verlangen? Ich habe keine NK-Pauschale im Mietvertrag stehen?

3 Antworten

Nein. Es geht nur darum, dass Du die tatsächlichen Mieteinnahmen versteuern musst. Es kommt deshalb darauf an, dass Du die Nebenkosten, soweit tatsächlich gezahlt, herausgerechnet werden.

Vielleicht fragt das Finanzamt deshalb nach den Verwaltungskosten, weil diese nach BetrKV nicht auf den Mieter umlegbar, steuerlich aber abzugsfähig sind. Könnte aber auch sein, dass das Finanzamt vermutet, dass es eine BK-Nachzahlung gegeben haben muss (bei den derzeitigen Energiekosten ja naheliegend), diese aber nicht angegeben wurde.

Hinweis: Wenn du eine BK-Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vereinbart hast, diese aber nicht fristwahrend abrechnest verstößt du gegen § 556 BGB. Der Mieter könnte u.U. die gesamte Vorauszahlung zurückfordern.

Wenn dein Mieter eine Nebenkostennachzahlung an dich leisten würde, sind das zu versteuernde Einnahmen. Also ja, das Finanzamt kann die Nebenkostenabrechnung einfordern.