Muss der Vermieter dem Mieter auf Wunsch alle Belege für die Nebenkostenabrechnung aushändigen?

3 Antworten

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Nein, aushändigen muss der Vermieter nichts. Das Recht auf Einblick in die Unterlagen hast Du schon.

Er muss Dir ermöglichen auf Deine Kosten Kopien anzufertigen. Dazu musst Du dann zu ihm hin, wenn er das so will.

Aushändigen schon deshalb nicht, da er eine Aufbewahrungspflicht hat. Du kannst die Belege einsehen. Falls der Vermieter weit weg ist, bestehe darauf Kopien oder ein PDF der Belege zu erhalten.

Ist er verpflichtet, dem Mieter die Unterlagen zu geben?

Nein. Wie in einer Präsensbibliothek, verlassen die nicht den Raum. Entweder nimmst du in seinem Büro Einblick und machst dir Notizen oder verlangst Kopien, die erin seinen Geschäftsräumen erstellen und berechnen darf. Aber nicht sofort zum Mitnehmen, hätte er noch Termine oder die Sekretärin Feierabend.

G imager761