Ist Vermieter verpflichtet, mir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen?

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Der Bundesgerichtshof ( Urteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08 ) hat nunmehr entscheiden, dass der Mieter keinen Anspruch auf Erteilung eine Bescheinigung hat, die über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinausgeht.

Na immerhin eine Quittung wäre ja schon etwas, damit werde ich es noch einmal versuchen.

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Ich bin auch schon einmal von umzugswilligen Mietern um eine solche Bescheinigung gebeten worden. In meiner Heimatstadt ist die zwar nicht üblich, in Städten wie Berlin aber offenbar Standard. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Bescheinigung hat man zwar nicht, aber es gehört wohl zum Anstand dazu -meiner Ansicht nach zumindest- dem Mieter eine solche auszustellen.

wie wäre es, wenn Du auch in diesem Bereich ausbilden würdest? Bei dem Thema von gestern klappt`s ja noch nicht so ganz ;-))

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Ja aber leider hat mein Vermieter nicht so viel Anstand.

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Um von diesem Vermieter ganz schnell weg zu kommen, würde ich es bei einer Wohnungsbesichtigung auf jeden Fall mit den von Dir genannten Unterlagen versuchen.

Bei der Terminabsprache einer Besichtigung kannst Du ja schon mal darauf hinweisen, das Dein jetziger Vermieter mit der Bescheinigung nicht aus den Schluffen kommt und Du darum Deine Unterlagen mitbringst.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass da irgend etwas gegen spricht.