Sozialabgaben und Kirchensteuer auf Mieteinnahmen
ich komme in die glückliche Situation, bald Vermieter zu sein. Bisher war meine Steuererklärung einfach - nur Festanstellung und geringe Kapitalerträge. Durch eine Erbschaft ändert sich das nun.
Wie wirken sich die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auf die Sozialversicherungspflicht aus? Ich bin in der GKV, in Festanstellung, zahle Kirchensteuer.
Nehmen wir an, bei der Vermietung bleiben pro Jahr 10.000 Euro hängen. Gehen davon auch erhöhte Sozialversicherungbeiträge (z.B. Krankenversicherung) wie Kirchensteuer ab, da sich ja das zu versteuernde Einkommen erhöht? Bemessungsgrundlage verändert?
1 Antwort
Wenn bei Dir nicht irgendwelche versteckten Besonderheiten vorliegen, dann zahlst Du auf die zu versteuernden Mietüberschüsse neben Einkommensteuer und Soli nur noch KiSt.
Die Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung und GKV ändert sich nicht dadurch.