Studentische Hilfskraft und selbstständige Tätigkeit - Versicherungspflicht?
Hallo liebe Community,
ich bin Student und arbeite als Autor nebenher freiberuflich. Dabei erziele ich pro Monat durchschnittlich etwa 300€ Gewinn. Nun könnte ich zusätzlich einen Job als studentische Hilfskraft für rund 250€ pro Monat annehmen.
Inwiefern muss ich mich nun selbstständig krankenversichern bzw. Sozialabgaben für die Rentenversicherung bezahlen? Steuern dürften noch keine anfallen, da ich wohl unter der Marke von ~8000€ pro Jahr bleibe.
Es wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Also, wie bist Du aktuell abgesichert? Wenn Du familienversichert bist über die Eltern, dann knallst Du grade mit beiden Jobs in Summe die Grenze, wo Du gratis famileinversichert bist. Dann musst Du Dich für round abot 80 Euro Privat oder gesetzlich krankenversichern. Wenn Du in Summe unter 400 € pro Monat bleibst, bleibst Du kostenfrei familienversichert (bis zum 25 Lebensjahr). Soweit ist alles klar, RV Pflicht ist auch nicht gegeben....Aber...Du bist Autor...und damit Künstler und KSK pflichtig. Eigentlich ein cooles Ding, aber Du bist Student. In der KSK musst Du KV Beiträge und Rentenbeiträge zahlen. Aber nur 50 %. Der Rest zahlt Vater Staat. Meine Empfehlung: Daddy versteuert die Einnahmen als Autor, Du nimmst den Job als Hilfskraft an. Dann zahlt ihr keine RV und KV und Du sagst Daddy danke schön und gibst ihm ein fettes Essen aus... Deal? P.S. Hab selbst Kids...man muss halt wissen wie man es dreht! Ein guter Versicherungsmakler hätte Euch auch das geraten. Man lerne: Nicht alle Versicherungsmenschen sind schlecht. Also...fette Beute!
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Antwort von sebi77 30.05.2012
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Zur Ergänzung: Ich bin derzeit bei der Familienversicherung über meine Eltern mit dabei.
Zwecks KSK stellt sich für mich folgende Frage: Ich glaube, ich kann mich dort nicht versichern (Zitat von deren Webseite):
Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen*, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht. Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich. (http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/voraussetz...)
Heißt das aber, dass ich nur für den HiWi-Job RV zahlen muss und die nebenberufliche Tätigkeit RV-technisch außen vorbleibt?
Wegen Krankenversicherung: Ja, das stimmt - da ich über 365€ mtl. komme werde ich mich folglich krankenversichern müssen (um die 80€ inkl. Pflegeversicherung).
Merci schonmal!
- Anmerkung zum Jahreseinkommen: Ist hier der Gewinn der Beschäftigung nach Abzug der Ausgaben gemeint oder geht es beim "Jahreseinkommen" um die Einnahmen?
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Hallo, leider hast Du nicht verraten, wie Du momentan versichert bist.
Für eine beitragsfreie Versicherung über die Eltern wäre das dann zu viel.
Ich würde davon ausgehen, dass insgesamt weniger als 19 Stunden gearbeitet wird und daher keine Soialversicherungspflicht (außer Rente als HiWi) eintritt. Das heißt: studentisch gesetzlich oder privat versichern.
Gruss
Barmer
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Wenn du über 400 Euro monatlich verdienst musst du sich selbstständig krankenversichern und kannst nicht mehr in der Krankenversicherung deiner Eltern abgedeckt werden. Der Beitrag beträgt jedoch nur knapp 80 Euro. Bei deinem Job als studentische Hilfskraft wirst du angeben können dass du von der Rentenversicherungspflicht befreit werden möchtest. das macht bei einem so gering bezahlten Job nicht viel Sinn.
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Studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen KK kostet ca. 70€ im Monat. RV fällt auch an, ca. 10% der 250€.
KSK? Als Student? Und wieso sollte keine RV anfallen?
Autor = KSK. Da ist RV mit drin. Immer dann wenn er Status Student verliert oder als Gleichrangig angesehen.
Okay, kenne mich bei der KSK nicht aus, aber wieso sollte er denn nicht hauptberuflich als Student weiterhin gelten? Er wird ja unter der Woche nicht mehr als diese 20h arbeiten? Und wenn man bei der KSK ist, fällt man auch bei der RV-Pflicht aus einem anderen Angestelltenverhältnis raus?
Prinzipiell hast Du Recht mit dem Status Student, doch grade die KSK hat ihre Besonderheiten. Ich kenne sogar hauptberufliche Richter, die nebenbei in einer Band spielen und dann KSK pflichtig wurden. Echte Sonderfälle.
Ah okay danke, dann muss ich mich in Zukunft bei Aussagen zur KSK zurückhalten wenn das z.T. so merkwürdig geregelt ist! :-)