Einkommenssteuer bei Kombination Teilzeitstelle und selbständiger Tätigkeit

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit deinem Nebengewerbe als Heilpraktikerin bist du freiberuflich tätig. Für diese freiberufliche Tätigkeit machst du am Jahresende eine Aufstellung - eine sog. Einnahmen-Überschuß-Rechnung. Alle Einnahmen in diesem Zusammenhang werden zusammen gerechnet ( Heilpraktikertätigkeit, Praxismmiete, Seminare). Davon abgezogen werden alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entstanden sind. Hier wären zu nennen: Praxismiete, Heizung, Strom, sonst. Nebenkosten in Zusammenhang mit der Praxis, Telefon, Fax, Internetkosten, Werbekosten, Büromaterial, Versicherungen im Rahmen dieser freiberuflichen Tätigkeit wie Inventarversicherung, Betriebshaftplichtversicherung u.a., außerdem gehören hier auch berufsbedingte Mitgliedsbeiträge hinein wie z.B. IHK-Beitrag, sonst. Berufsverbände. Auch deine XING-Mitgliedschaft kann hier mit angesetzt werden.

Die Einnahmen minus deine Kosten ist dann dein Gewinn, den du versteuern musst, d.h. diese Summe meldest du dem Finanzamt als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in deiner Steuererklärung.

Diese Summe zuzüglich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist dann dein Einkommen, hiervon musst du Einkommensteuer zahlen. In deinem 800,-- Euro-Job zahlst du keine Lohnsteuern. Auch in deinem Nebengewerbe hast du bisher keine Einkommensteuern bezahlt. Daher werden beide Summen zusammengezählt und ggf. musst du dann Einkommensteuern zahlen.

Außerdem musst du deinen Steuerbescheid deiner Krankenkasse vorlegen, denn die wollen von den Einkünften auch noch etwas abhaben.

Die Unterstützung von deinen Eltern musst du nur angeben, wenn deine Eltern selbst diese Unterstützung in ihrer Steuererklärung angeben. Frag sie, ob sie das tun. Wenn nicht ... dann .... nicht.

sonnenschein76 
Fragesteller
 08.08.2011, 12:04

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Weisst Du zufällig auch, wie das mit den Einnahmen aus Praxisvermietung ist? In welche Kategorie fallen die? herzliche Grüße, s.

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Sumpfhexe  06.10.2011, 15:37
@sonnenschein76

oben schrieb ich bereits: Alle Einnahmen in diesem Zusammenhang werden zusammen gerechnet ( Heilpraktikertätigkeit, Praxismiete, Seminare)

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