Ehrenamtliche Tätigkeit bei Erwerbsunfähigkeit?

1 Antwort

Die Hinzuverdienstgrenzen wurden im Januar 2023 deutlich erhöht. Einen Artikel dazu findest Du unter anderem bei Sozialverband:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/75464/erwerbsminderungsrente_ehrenamt_regeln_hinzuverdienst_melden?dscc=ok

Inwieweit in Einzelfällen eine Überschreitung der 3 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit täglich ein Problem sein könnte, kann ich nicht beurteilen. Entscheidend ist aber sicherlich, was auf der Abrechnung für die Aufwandsentschädigung steht. Da stehen ja wahrscheinlich nur die monatlich geleisteten Stunden drauf. Und diese sollten dann vielleicht heruntergerechnet auf den Tag die 3h täglich nicht überschreiten.

Grundsätzlich gelten aber die weniger als 3h theoretische Arbeitsfähigkeit in erster Linie für die Feststellung des Anspruchs auf halbe oder volle Erwerbsminderungsrente. Da nach Deinen Ausführungen Dein Anspruch auf die EMR lebenslang festgestellt wurde, sollte das hoffentlich kein Problem sein.

Mit einer Meldung des Ehrenamtes bei der gesetzlichen Rentenversicherung bist Du auf der sicheren Seite. Da kannst Du ja auch nochmal nachfragen, welche Vorgaben es gibt. Damit zeigst Du schon mal, dass Du die Regeln beachten möchtest. Das mindert die Wahrscheinlichkeit auf eine Prüfung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung