Künstlersozialkasse und Rentnerin mit voller Erwerbsminderung

1 Antwort

Nein, das denke ich auch.

Ich vermute, Sie sind pflichtversichert in der KVdR und daher wurden die Beiträge KV und PV direkt abgezogen und an die Krankenkasse (welche ?) gezahlt. Scheint korrekt.

Meines Erachtens haben Sie mit wg. der EU seit 1.6.2011 mit der KSK nichts mehr zu tun. Denn Sie sind ja nicht mehr künstlerisch tätig.

Und selbst wenn, brauchen Sie keine doppelten Beiträge zu zahlen. Auf welcher Zahlengrundlage hat denn die KSK die Beiträge abgezogen ?

(Ich würde sicherheitshalber den Abruf der KSK zurückgehen lassen, denn sonst dauert das Monate.)

Gruss

Barmer

serafina53 
Fragesteller
 13.03.2012, 23:16

Es hat sich geklärt, der KSK war ein Fehler unterlaufen, die Mitarbeiterin war erst ein Jahr dort tätig und kannte sich deswegen nicht aus. ist schon komisch, weil ich versucht habe, es auf meine Telefonkosten bei der Hotline ihr zu erklären. Ich kriege das Geld zurück, eine Entschuldigung und bin dort ausgestiegen. Danke, serafina53

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