Künstlersozialkasse und Rentnerin mit voller Erwerbsminderung
Ich bin seit Oktober 2004 in der KSK als Unterhaltungkünstlerin. Im Januar 2011 wurde ich krank bis Januar 2012. Von Februar 2011 bis Januar 2012 bezog ich Krankengeld und mußte keine Beiträge an die KSK zahlen. Ende Januar 2012 wurde mir rückwirkend zum 1.6. 2011 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt, und nach Abzug des Krankengeldes ab 1.6.11 und nach Abzug der Beiträge für die KV und PV die Nettorente ausgezahlt. Ich teilte dies der KSK mit, die nichts Besseres zu tun hatten, als rückwirkend ab 1.6.2011 ihre Beiträge zur Kv,PV und zur Rentenversicherung einzuziehen. Das kann doch nicht rechtens sein, dass ich 2x Beiträge zahle plus Beiträge zur Rentenversicherung. Die Rentenversicherung sagt, die KSK ginge sie nichts an, die KSK sagt, die Rentenversicherung ginge sie nichts an. Wie kann das sein? Ute S.
1 Antwort
Nein, das denke ich auch.
Ich vermute, Sie sind pflichtversichert in der KVdR und daher wurden die Beiträge KV und PV direkt abgezogen und an die Krankenkasse (welche ?) gezahlt. Scheint korrekt.
Meines Erachtens haben Sie mit wg. der EU seit 1.6.2011 mit der KSK nichts mehr zu tun. Denn Sie sind ja nicht mehr künstlerisch tätig.
Und selbst wenn, brauchen Sie keine doppelten Beiträge zu zahlen. Auf welcher Zahlengrundlage hat denn die KSK die Beiträge abgezogen ?
(Ich würde sicherheitshalber den Abruf der KSK zurückgehen lassen, denn sonst dauert das Monate.)
Gruss
Barmer
Es hat sich geklärt, der KSK war ein Fehler unterlaufen, die Mitarbeiterin war erst ein Jahr dort tätig und kannte sich deswegen nicht aus. ist schon komisch, weil ich versucht habe, es auf meine Telefonkosten bei der Hotline ihr zu erklären. Ich kriege das Geld zurück, eine Entschuldigung und bin dort ausgestiegen. Danke, serafina53