Bezahlte Hilfe bei voller Erwerbsminderung melden

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Carabella,

Sie schreiben:

Bezahlte Hilfe bei voller Erwerbsminderung melden.<

Antwort:

Wenn Sie volle Erwerbsminderungsrente beziehen und nach dem 1.1.1961 geboren sind, dann mußten Sie wohl bei der Beantragung nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten wir Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viele weiteren leichten Tätigkeiten auf Dauer nur unter 3 Stunden ausüben können!

Je nachdem, was bei Ihnen genau für gesundheitliche Probleme und Einschränkungen vorliegen, können Sie durch leichtsinniges Verhalten Ihre Erwerbsminderungsrente gefährden, denn vor Aufnahme einer Tätigkeit müßen Sie sich in der Regel mit Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt abstimmen!

Zumindest besteht die Gefahr, daß Sie schlafende Hunde wecken und seitens der DRV eine stichprobenartige Leistungsprüfung angesetzt wird!

Es geht schließlich nicht nur um die Zeitdauer, die Sie aktiv sind, sondern im Grunde genommen auch um die Tätigkeit, die Sie ausüben!

In jedem Fall ist dies eine Gratwanderung, denn laut Ihrem Rentenbewilligungsbescheid sind Sie gesetzlich ausdrücklich dazu verpflichtet, jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzuzeigen!

Ich soll nun unterschreiben, dass ich Geld von ihr erhalten habe.<

Antwort:

Dies sollten Sie im eigenen Interesse, um unnötige Recherchen seitens der Sozialversicherungsträger auszuschließen, auf keinen Fall unterschreiben!

Wenn ich das tue, muss ich das dann bei der Rentenkasse angeben, oder gilt das nur bei einem festen Arbeitsverhältnis?<

Antwort:

Grundsätzlich heißt es in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid, "jegliche Änderung in den persönlichen Verhältnissen ist anzuzeigen!"

Sie dürfen zwar theoretisch monatlich bis 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro zuverdienen, aber der Teufel steckt in der Art von Tätigkeit, die ausgeübt wird!

Es geht hier keineswegs um Panikmache, sondern lediglich um Vorbeugung, damit Sie nicht zusätzlich zu Ihrer gutgemeinten Hilfsbereitschaft unnötige Nachteile erleiden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Primus  12.01.2015, 18:29

Ich hätte bedenken, es zu verschweigen..

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hubkon  12.01.2015, 18:40
@Primus
Ich hätte bedenken, es zu verschweigen..<

Antwort:

Ihre Bedenken sind nicht von der Hand zur weisen, denn im Zeitalter der einheitlichen Steuer-ID-Nr bleibt weder dem Finanzamt noch den Sozialversicherungsträgern langfristig etwas verborgen und es lohnt sich sicherlich nicht , wegen ein paar läppischen Euro Zusatz-Verdienst seine mühsam erworbene Erwerbsminderungsrente zu gefährden!

Stichwort:

"Anonyme Kontenabfragen!"

Da ist es allemal besser, vor Aufnahme irgendeiner Tätigkeit mit seinem zuständigen DRV-Sachbearbeiter Rücksprache zu halten und auf einer schriftlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bestehen!

Dann kann man auf jeden Fall bei Nacht beruhigt schlafen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo,

schau bitte in deinen Rentenbescheid. Dort ist der mögliche Zuverdienst beziffert.

Um unnötige Nachfragen zuvorzukommen, würde ich diesen Zuverdienst der RV melden.

Wie @Zitterbacke schon rät, diesen Verdienst dann als " vorübergehende Nachbarschaftshilfe " bezeichnen.

K.

Zitterbacke  12.01.2015, 16:36
vorübergehend...

"Ein "d" vergessen und du bist verschwunden ."

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