Ist es rechtens das private BU Rente wegfällt wegen 20 Std. Hilfstätigkeit?
Hallo zusammen, hier der Sachverhalt,
bekomme seit ca. 10 Jahren eine private BU Rente auf meinen erlernten Beruf als Köchin. In der Zeit habe ich verschiedene Hilfstätigkeiten ausgeführt da ich nur von der privaten BU Rente nicht leben konnte. Diese wurden mir auch immer genehmigt. Nun hatte ich letztes Jahr im März eine Hilfstätigkeit auf 20 Std. bei einer Modekette angefangen. Diese wurde mir auch erstmal genehmigt. Im Oktober fing eine erneute Prüfung an. Ich habe mir von meinem Arbeitgeber die Tätigkeit die ich dort ausführe für die private BU erläutern lassen: Arbeiten nach Anleitung, Hilfstätigkeit, vor Ladenöffnungszeiten, Aufräumen und Standard legen, kein Kundenkontakt. Nun bekam ich ein Schreiben von der privaten BU das der Beruf als Mitarbeiterin im Verkauf gleich gestellt ist mit meinem damaligen Beruf und dadurch die private BU wegfällt. Ich bin der Meinung das meine Lebensstellung nicht gewahrt ist und es kein gleichwärtiger Beruf ist. Vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen und ob es sich lohnt die Rechtsschutz einzuschalten.
Grüße Sabine
3 Antworten
Hallo,
hier die Antwort eines RA zu einer *vergleichbaren* Frage:
vielleicht hilft sie dir auch in deiner Frage.
Hallo, dazu muss man die genauen Bedingungen kennen, aber wenn vorher versichert z.B. ein erlernter Beruf war und jetzt Hilfstätigkeiten ausgeübt werden, ist das nicht gleichwertig. Das Einkommen wird ja wohl auch sowohl pro Stunde als auch in der Summe nicht dem früheren entsprechen.
Mit der Begründung würde ich sofort bei der Versicherung widersprechen und ggf. einen Anwalt hnzuziehen. Das Problem ist, dass nicht jeder Anwalt fit in Versicherungsrecht ist.
Viel Glück
barmer
Man gilt in Deutschland nur dann als voll erwerbsunfähig, wenn man nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten zu können. Mit 20 Stunden in der Woche arbeitest du im Schnitt mehr als drei Stunden pro Tag.
Sofern die BU-Versicherung nur die volle Erwerbsunfähigkeit laut Vertrag versichert, kann das schon rechtens sein.
Letztendlich hängt das aber davon ab, was über die Versicherung konkret versichert ist. Ist vereinbart, dass der Versicherungsfall nur dann eintritt, wenn man den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann (aber andere Berufe schon), dann ist die Einstellung der Leistung nicht rechtens; eine Tätigkeit im Verkauf sagt nichts darüber aus, ob man als Köchin arbeiten könnte. Ist vereinbart, dass der Versicherungsfall schon bei einer Teil-Erwerbsunfähigkeit eintritt, ist die Einstellung auch nicht rechtens.
Ich würde das Thema übrigens einmal beim Hausarzt ansprechen. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit per Attest der Versicherung etwas zu bescheinigen, was sie akzeptieren muss (ggf. mit Überweisung zum Amtsarzt).
Hallo, das ist zwar weitgehend richtig, aber hat nichts mit dem Fall private BU zu tun.