Ausübung eines Minijob und Teilzeitjobs?

2 Antworten

Wenn das ein echter Minijob ist, wird da nur der RV-Beitrag bei Dir abgezogen, wenn Du nicht darauf verzichtest und die 2 % pauschale Lohnsteuer, wenn der AG diese auf Dich abwälzt.

Was Deunen Teilzeitjob angeht, ist die Frage nicht beantwortbar, da hier niemand Deine der Besteuerung zugrundeliegenden Daten und auch nicht die Höhe des Gehalts kennt. Das kannst Du aber mit einem der zahlreichen Brutto-Netto-Rechner im Netz leicht selbst herausfinden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Für Deinen Teilzeitjob fällt nur dann Lohnsteuer an, soweit das Gehalt für diesen Job mehr als 1151,x Euro brutto beträgt.

Allerdings kann dieser bei Aufnahme eines Minijobs nicht mehr als Midijob mit für Dich als Arbeitnehmer reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen abgerechnet werden.

Hinsichtlich des Minijobs - soweit der Arbeitgeber diesen pauschaliert mit 2 % versteuert, fallen dann für Dich keine Steuern an - und auch die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Arbeitgeber.

Beim Minijob kannst Du Dich vom Rentenversicherungsbeitrag befreien lassen.