Werbungskosten Ehefrau bei Ehemann anrechnen?

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Auch bei Ehepaare, werden die Einkünfte von jedem der beiden gesondert ermittelt.

Annahme 1:

Du hast 31.000,- Brutto, abzüglicharbeitnehmerpauschale 1.000,- bleibeb 30.000,-. DEine Frau hat Werbungskosten von 4.000,-, also Verlust aus nichtselbständiger Arbeit 4.000,-. Euro Einkünfte werden gegeneinander verrechnet und 26.000,- abzügich Vorsorgepauschale werden versteuert.

Annahme 2

DEin Brutto11.500,-, nach Abzug von Arbeitnehmerpauschbetrag und und Vorsorgepauschale zahlst Du auch als Single keine Steuer.

Deine Frau hat wieder die 4.000,- Euro Werbungskosten udn 4.000,- Euro Verlust dadurch.

Hier wäre die Einzelveranlagung günstiger, weil Du Steuer 0,- hast und die 4.000,- Verlust Deiner Frau auf das nächste Jahr vorgetragen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist es demnach möglich, dass ihre Werbungskosten mein Bruttogehalt senken. Oder? Danke für deine Antwort schon einmal!

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@annilo

ES geht um die Technik und die richtige Ausdrucksweise im Steuerrecht. Die Werbungskosten Deiner Frau senken nicht Dein Einkommen, sondern sie führen bei Deiner Frau zu einem Verlust, der dann Euer gemeinsames Einkommen senkt.

Im Ergebnis hast Du Recht.

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Wie wfwbinder schon schrieb, kommt es darauf an, ob ihr euch zusammen oder einzeln veranlagen lasst.

Die gängigen Steuerprogramme bieten allesamt die Möglichkeit, nach Dateneingabe beide Veranlagungsvarianten miteinander zu vergleichen und zu schauen, welche günstiger ist,

Man kann das natürlich auch per Hand ausrechnen. Im Fall der Einzelveranlagung werdet ihr beide als einzelne Personen behandelt, also so als wenn ihr nicht verheiratet wäre. Jeder hat sein eigenes Einkommen, nur die eigenen Werbungskosten werden gegengerechnet usw. Die Einkommensteuer wird dann nach dem Grundtarif berechnet.

Bei der Zusammenveranlagung werden auch für jeden von euch Einnahmen und berücksichtigungsfähige Ausgaben "verrechnet" und quasi für jeden ein zu versteuerndes Einkommen als Zwischensumme gebildet. Dieses wird dann zusammengezählt und die Einkommensteuer wird für euch beide gemeinsam nach dem Splittingtarif berechnet. Dabei senken natürlich bleibende Verluste des einen die positiven Einkünfte des anderen.

In der Regel ist die Zusammenveranlagung günstiger.

Wenn das ginge würde ich bei jedem Menschen klingeln und nicht ausgeschöpfte Werbungskostenbeträge abzapfen.

Damit könnte ich locker meine deutlich positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf 0 senken und müsste nie wieder Steuern zahlen!

Und du möchtest dann auch jeden heiraten, bei dem du klingelst?

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