E bike abrechenbar als Kleinunternehmer?

2 Antworten

Wenn Du es zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, ist es notwendiges Betriebsvermögen. Gehört also zum Betrieb und muss abgeschrieben werden.

Wenn Du es zu 10-50 % betrieblcih nutzt, hast Du ein Wahlrecht, ob betriblich, oder nicht.

Und wenn Du es zu weniger als 10 % betrieblich nutzt, darfst Du es nicht im Betriebsvermögen haben udn abschreiben. Da bleibt nur die Möglichkeit mit dem Kilometergeld.

Ein eBike im Betriebsvermögen ist natürlich attraktiv, weil es darauf eine Sonderabschreibung gibt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Kleinunternehmerregelung hat mit der Einstufung eines Fahrzeugs als Betriebsvermögen nichts zu tun, sondern der Umfang der betrieblichen Nutzung .