Kamera steuerlich absetzen

2 Antworten

Vorgründungskosten, die im direkten Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anfallen, können auch vor der "Anmeldung" getätigt werden und als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, hier dann über mehrere Jahre "abschreiben"

danke für ihre antwort! Wissen sie vielleicht, wie ich die kosten aufteilen kann? Die summe beträgt z.B 4000€, ich beabsichtige die Kamera 2-3 Jahre zu nutzen. Muss die Summe durch 2 bzw 3 teilen und das dann abschreiben?

Was ist, wenn ich mir eine neue oder noch eine Ersatzkamera hole?

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Ja, das ist problemlos möglich. Es erfolgt eine Abschreibung nach dem Wert aus der AfA-Tabelle für Kameras. Im ersten Jahr erfolgt eine anteilige Absetzung nach Monaten ab Kaufdatum. Für jedes weitere Arbeistmittel gilt dasselbe, allerdings muss dem FA die betriebliche Nutzung plausibel gemacht werden. Dazu ist evt. eine entsprechende Begründung erforderlich, weshalb eine weitere Kamera nötig ist. Schließlich muss auch eine mittelfristige "Gewinnerzielungsabsicht" deutlich werden.