Gartenhütte steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Mir fällt keine Vorschrift ein, wonach das steuerlich begünstigt sein sollte.

Bei der Schwiegermutter eventuell, wenn das Haus vermietet/Teilvermietet wäre und die Mieter dieses Gartenhäuschen benutzen dürften/es für sie vorgesehen wäre.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja!

Deine Schwiegermutter könnte die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen ("abschreiben"), wenn sie die Hütte an Dich vermietet. Allerdings müßte sie Dir dann auch einen Teil des Gartens/Geländes vermieten, weil sonst keine Nutzbarkeit gegeben wäre. Die Mietkosten müßten dem Test (mind. 75 %) einer Vermietung an Dritte standhalten.

Nein!

Wenn Du die Hütte errichtest und selber nutzt, dann sind die Kosten (natürlich) nicht absetzbar oder gibt es daraus irgendwelche Erträge auf Vermietung und Verpachtung?