Die weiße Frau vom Ebersberger Forst - straf- und zivilrechtliche Betrachtung?


22.08.2023, 08:17

2 Antworten

Sofern das als Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr zu werten ist, ja.

Das dürfte ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein:

§ 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Der Scherz kann also teuer werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.