Fahren unter BTM?

2 Antworten

Diese Angelegenheit ist zwar verjährt. Aberich gehe davon aus, daß Di in der Zwischenzeit weiter Drogen genommen hast und der Polizei auch aufgefallen bist. Daher wirst Du auch bei einem neuerlichen Füherscheinantrag ein Drogenscreening über Dich ergehen lassen müssen.

Solltest Du von 2011 bis heute weiterhin mit Drogen bei der Polizei aufgefallen sein, so wird das immer auch parallel der Führerscheinstelle gemeldet.

Unabhängig davon, ob Du ein Fahrzeug bewegt hast!

Also empfehle ich folgendes:

Nehme Kontakt zur Führerscheinstelle auf, am besten gehst Du dort hin. Und dann fragst Du die, ob irgendwas dagegen spricht, wenn Du jetzt einen Führerschein machen möchtest.

Oder beantrage Akteneinsicht. Dann siehst Du, ob und was hinterlegt ist.