Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30Km/h durch das gleiche Schild mit dem Zusatz 22-06 Uhr aufgehoben?

2 Antworten

Also ich sehe das so, wie von Dir geschildert!

Nach dem ersten 30er Schild gilt auch 30, rund um die Uhr.

Mit dem passieren des zweiten 30er Schildes, bezieht sich diese 30er Begrenzung nur von 22 Uhr bis 06 Uhr, befindest Du dich also z. B. in einer Ortschaft, darfs Du ab diesem Schild außerhalb dieser Zeiten 50 fahren.

Welchen Sinn sollte denn auch sonst die zeitl. Begrenzung haben!?

Grundsätzlich hebt das eine Schild das andere nicht auf, dass es ja nur zeitlich eingeschränkt gilt. Je nach Verkehrslage könnte man jedoch nach einer Einmündung eine Wiederholung erwarten. Diese ist jedoch nicht notwendig. Ortsunkundige Fahrer könnten sich jedoch damit herausreden, dass sie erst an der Einmündung eingebogen sind und kommt so um ein Bußgeld herum. Grundsätzlich gilt das "normale" 30er-Schild bis zur Aufhebung desselben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung